24.09.2017, 15:45
Hallo
Ich bin PR in einer Kommune mit 400 Beschäftigten
Im Rathaus gibt es eine klare Pausenregelung, wie es das Gesetz vorsieht 30 Minuten Mindestpause und wer will länger, es gibt ein Gleitzeitkonto.
Problematisch ist es in den Außenstellen, da werden nach Willkür der Leiter wesentlich längere Pausen praktiziert. An einer Schule etwa muss der Hausmeister 2 Stunden Pause machen, um die Arbeitszeit nach hinten zu strecken. Es gibt nur für das Rathaus eine Dienstvereinbarung.
Ist es möglich die 30 Minuten Regelung durchzusetzen, weil Pausen eigentlich der Erholung dienen und nicht Dienste teilen sollen, muss der AG eine Dienstvereinbarung eingehen diesbezüglich, oder gibt es andere Möglichkeiten?
Problem 2, eine Beschäftigte möchte bald Teilzeit arbeiten pro Tag genau 6 Stunden, ich gehe davon aus, durchgehend und eine Pause muss nicht genommen werden?
Danke
Ich bin PR in einer Kommune mit 400 Beschäftigten
Im Rathaus gibt es eine klare Pausenregelung, wie es das Gesetz vorsieht 30 Minuten Mindestpause und wer will länger, es gibt ein Gleitzeitkonto.
Problematisch ist es in den Außenstellen, da werden nach Willkür der Leiter wesentlich längere Pausen praktiziert. An einer Schule etwa muss der Hausmeister 2 Stunden Pause machen, um die Arbeitszeit nach hinten zu strecken. Es gibt nur für das Rathaus eine Dienstvereinbarung.
Ist es möglich die 30 Minuten Regelung durchzusetzen, weil Pausen eigentlich der Erholung dienen und nicht Dienste teilen sollen, muss der AG eine Dienstvereinbarung eingehen diesbezüglich, oder gibt es andere Möglichkeiten?
Problem 2, eine Beschäftigte möchte bald Teilzeit arbeiten pro Tag genau 6 Stunden, ich gehe davon aus, durchgehend und eine Pause muss nicht genommen werden?
Danke