Pausen als Krankenschwester mit Schwerbehinderung
#1

Wieviel Pause steht einem 50 % Schwerbehinderten bei 100 Prozent Arbeitsleistung zu? 
Beruf Krankenschwester, TVöD
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#2

Grundsätzlich die normalen Pausen nach Arbeitszeitgesetz. Spätestens nach 6 Stunden mindestens 30 min. Bei mehr als 9 Stunden weitere 15min bzw. insgesamt mindestens 45min.
Mehr Pausen können mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Soweit medizinisch erforderlich muss der Arbeitgeber diese grundsätzlich akzeptieren. Wenn nicht möglich wäre zu prüfen, ob andere Aufgaben übertragen werden können etc.
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