Ordnungsamt verweigert Genehmigung für Veranstaltung - was kann ich tun ?
#1

Moin moin,

ich hätte eine Frage zum Thema Veranstaltungen.

Wir sind 4 Leute, die ein Open Air Festival über 2 Tage veranstalten.
Letztes Jahr im Dez. 2012 haben wir einen Termin ausgemacht mit unserem Ordnungsamt, um denen mitzuteilen, dass es 2013 wieder stattfinden wird. Dieses Open Air würde 2013 zum 5ten mal stattfinden.

Bei unserem Termin wurde uns sofort mitgeteilt, dass es 2013 nicht stattfinden wird aus folgenden Grund: Das Amt ***** hat sich dazu entschlossen, öffentliche Feste in dieser Art nicht mehr zu genehmigen, außer die von der Gemeinde veranstaltet werden wie Dorffeste, Feuerwehrfeste, Kinderfeste, Schulfeste, Schwimmbadfest, etc.

Jetzt meine Frage: Kann ein Ordnungsamt was die verschiedenen Gemeinden im Umkreis vertritt so ein Verbot überhaupt aussprechen???

Wenn eine Gemeinde/Dorf sich beschwert über Lautstärke, Randalismus etc. was durch diese Veranstaltung verursacht wird, könnte man es ja noch verstehen aber ohne uns einen Grund zu nennen und es auch für andere zu verbieten ist in meinen Augen nicht rechtens.

Die Auflagen wurden immer erfüllt und ausgeführt. So wie sie es uns in Auftrag gegeben haben.

Vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen....Danke!
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#2

Guten Morgen,

einfach nur mitteilen, dass man eine Genehmigung nicht mehr erteilen will, genügt natürlich nicht. Die Ablehnungsgründe müssen schon genannt werden, damit diese nachvollziehbar sind und ggfls. auch gerichtlich überprüft werden können.

Also förmlichen Antrag auf Genehmigung stellen und einen eventuellen Ablehnungsbescheid überprüfen lassen. Sollte die Ablehnung rechtswidrig sein, ergeben sich für die Gemeinde Verpflichtungen zum Schadensersatz (z.B. entgangener Gewinn, Kosten der Vorbereitungsphase etc...)

Gruß aus Bochum
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#3

Ja,

im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung ist eine Nichtgenehmigung in begründeten Fällen denkbar.

Ansonsten gilt nach § 42a VwVfG eine Genehmigung nach 3 Monaten als erteilt, wenn keine Antwort hierauf einging (Genehmigungsfiktion).
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#4

manchmal ist es aber auch politisches Interesse solche "Hippie und Hottentotten"-Veranstaltungen nicht mehr in der Region zu haben. Nichts gegen euch als Veranstalter, zumal ich das Festival ja nicht mal kenne. Aber die Kosten für eine Kommune sind dort meist immens hoch in der Nachbearbeitung solcher Festivals. Müll, Zerstörungen, Naturschäden sind nur einige Faktoren. Ich kenne solche Debatten aus anderen Kommunen und es ist dort auch eine extreme Belastung für die Anwohner.

Begründet werden muss und sollte es schon...

Maik
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#5

Leute, jetzt seid mal nicht so spießig. Ein derartiges Festival kann auch eine Bereicherung für eine ganze Region sein. Ich finde es faszinierend, was die da oben in Wacken alljährlich abziehen. Das W.O.A. wäre nicht das größte Heavy-Metall-Festival weltweit, wenn die nicht alle (Jung u. Alt) Hand in Hand fleißig mithelfen würden. Leider hat man sonstwo meist die Situation, dass eben nichts geht, so ganz nach dem Motto: "Ich bin gegen alles!" Robin Hood
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#6

Hallo Gast,

das hat nichts mit Spießigkeit zu tun. Ich habe dort oben Verwandte wohnen, die finden es toll die "Auswürfe" von anderen Menschen aus den Vorgärten zu entfernen oder im leeren Supermarkt nichts mehr zum Einkaufen zu haben. Wie gesagt, es hat immer zwei Seiten...ihr als Veranstalter habt eure....keine Frage! Aber es gibt auch immer eine andere Seite.

Maik
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#7

Hallo,

Lt. SV wurde aber alles mündlich abgewickelt. Ich würde daher einen schriftlichen Antrag stellen. Der lt. Sachverhalt zu erwartende Ablehnungsbescheid muss neben der Rechtsgrundlage auch eine schlüssige Begründung sowie die Möglichkeit des Rechtsbehelfs aufzeigen.

Sollte dies dann nicht aussagekräftig sein, würde ich das direkte persönliche Gespräch mit der Behörde suchen. Eine Ablehnung aus o.a. Grund ist aus meinem Gerechtigkeitsempfinden nicht haltbar. Ich kann mir auch vorstellen, dass zusätzlich andere Gründe aufgeführt wurden und diese hier nur nicht widergegeben wurden?!

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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#8

(19.08.2013, 14:30)Taschentuch schrieb:  Hallo,

Lt. SV wurde aber alles mündlich abgewickelt. Ich würde daher einen schriftlichen Antrag stellen. Der lt. Sachverhalt zu erwartende Ablehnungsbescheid muss neben der Rechtsgrundlage auch eine schlüssige Begründung sowie die Möglichkeit des Rechtsbehelfs aufzeigen.

Sollte dies dann nicht aussagekräftig sein, würde ich das direkte persönliche Gespräch mit der Behörde suchen. Eine Ablehnung aus o.a. Grund ist aus meinem Gerechtigkeitsempfinden nicht haltbar. Ich kann mir auch vorstellen, dass zusätzlich andere Gründe aufgeführt wurden und diese hier nur nicht widergegeben wurden?!

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael

Und sofern ein Ablehnungsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung kommt, Widerspruch einlegen. Es wird entweder Abhilfe mittels Abhilfebescheid geschafft. Ansonsten wird der Vorgang zum Kreis- oder Stadtrechtsausschuss zur Entscheidung/Prüfung weitergeleitet. Ggfls. über Rechtschutz bzw. Anwalt laufen lassen.

Man muss bedenken, wo gearbeitet wird, sind Fehler nicht auszuschließen.
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