Hallo, ich habe eine Frage: Wenn eine Veranstaltung im Rahmen von ca. 150 bis 200 Leuten in einem Gemeinschaftshaus nicht angemeldet ist, sprich keine Gestattung somit keine Genehmigung und Haftpflichtversicherung vorhanden ist, und es besteht danach ein Schadensfall oder eine Kontrolle vom Landratsamt. .. Wer haftet dann? Kann die an der Veranstaltung spielende Band zur Verantwortung gezogen werden?
Du solltest dazu schreiben, welches Bundesland betroffen ist, denn Ordnungsrecht ist zum Teil Landesrecht.
Daneben spielt aber auch Bundesrecht eine Rolle, nämlich das Gaststättengesetz und die Straßenverkehrsordnung.
Frage: Ist es überhaupt eine öffentliche Veranstaltung? Private Veranstaltungen wie z.B. Hochzeiten müssen normalerweise nicht angemeldet werden.
Die Haftung liegt beim Veranstalter. Die Band wird normalerweise nicht als Veranstalter auftreten. Falls die Bandmitglieder aber wissen, dass die Veranstaltung illegal ist, sehe ich da aber eine Art Teilschuld, falls es denn zu Schäden kommt.
Beiträge: 514
Themen: 0
Registriert seit: Feb 2011
(31.01.2020, 15:41)Gast schrieb: Hallo, ich habe eine Frage: Wenn eine Veranstaltung im Rahmen von ca. 150 bis 200 Leuten in einem Gemeinschaftshaus nicht angemeldet ist, sprich keine Gestattung somit keine Genehmigung und Haftpflichtversicherung vorhanden ist, und es besteht danach ein Schadensfall oder eine Kontrolle vom Landratsamt. .. Wer haftet dann? Kann die an der Veranstaltung spielende Band zur Verantwortung gezogen werden?
Moin,
für Schäden haften diejenigen, die ihn verursacht haben. Daneben haftet möglicherweise der/die Veranstalter/in, das lässt sich ohne Details zum Sachverhalt (Mietvertrag, Benutzungsordnung oÄ) nicht sagen. Ordnungsrechtlich kommt es darauf an, welches Ordnungsrecht gilt (Bundesland), wer welche Pflichten übernommen hat und was es zu beanstanden gibt.
Grüße
1887