21.11.2012, 12:17
Guten Morgen ins Forum,
meine Ausbildungsbehörde möchte von mir wissen, was sie alles für Möglichkeiten hat, wenn der Anwärter durch die Prüfung rasselt. Also beim ersten Mal durch die Abschlussprüfung. Das ganze ist für Rheinland-Pfalz und soll bis Freitag (23.11.12) fertig sein.
Bisher habe ich nach § 66 BBesG gefunden, dass die Dienstbehörde die Anwärterbezüge auf 30 % kürzen kann, dies sind dann bei unseren noch ca 290 €
Des Weiteren § 32 LBG mit der Verlängerung auf mind 6 Monate bis max 12 Monate der Widerrufszeit.
Was kann noch getan werden.
MFG
meine Ausbildungsbehörde möchte von mir wissen, was sie alles für Möglichkeiten hat, wenn der Anwärter durch die Prüfung rasselt. Also beim ersten Mal durch die Abschlussprüfung. Das ganze ist für Rheinland-Pfalz und soll bis Freitag (23.11.12) fertig sein.
Bisher habe ich nach § 66 BBesG gefunden, dass die Dienstbehörde die Anwärterbezüge auf 30 % kürzen kann, dies sind dann bei unseren noch ca 290 €
Des Weiteren § 32 LBG mit der Verlängerung auf mind 6 Monate bis max 12 Monate der Widerrufszeit.
Was kann noch getan werden.
MFG