Nichtbestehen der Laufbahnprüfung
#1

Guten Morgen ins Forum,

meine Ausbildungsbehörde möchte von mir wissen, was sie alles für Möglichkeiten hat, wenn der Anwärter durch die Prüfung rasselt. Also beim ersten Mal durch die Abschlussprüfung. Das ganze ist für Rheinland-Pfalz und soll bis Freitag (23.11.12) fertig sein.

Bisher habe ich nach § 66 BBesG gefunden, dass die Dienstbehörde die Anwärterbezüge auf 30 % kürzen kann, dies sind dann bei unseren noch ca 290 €

Des Weiteren § 32 LBG mit der Verlängerung auf mind 6 Monate bis max 12 Monate der Widerrufszeit.

Was kann noch getan werden.

MFG
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#2

Hallo Smile Ich mach in BW beim Land eine Ausbildung. Ich bin durch die schriftliche Staatsprüfung gefallen und bei mir wurde das Gehalt auf 15% gekürzt und ich muss den Abschlusslehrgang komplett wiederholen, da die Prüfungen nicht wie bei üblichen Ausbildungen von der IHK gestellt werden sondern von der Betriebsleitung von Vermögen und Bau und diese nur einmal im Jahr stattfindet.

Du hast auch keinen Anspruch auf AbH (Ausbildungshilfe) von der Agentur für Arbeit da es laut ihnen keine betriebliche Ausbildung ist.

Man wird da als Beamtenanwärter ganz schön im Regen stehen gelassen.

Zum Glück hab ich einen verdammt netten Abteilungsleiter! Er lässt mich bis zu 1 1/2h am Tag während der Arbeitszeit lernen.
Ich kann es mir selbst einteilen und jeden Freitag ihm vortragen was ich in dieser Woche gelernt hab.

Ich kann dir nur raten auch soetwas zu machen Smile
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