Neutralitätsgebot
#1

Neutralitätsgebot der kommunalen Verwaltung bei Vermietung von kommunal verwalteten Kulturinstitutionen
Frage:
Verpflichtet das Neutralitätsgebot eine kommunale Verwaltung, hier ein Kulturamt, seine Kulturinstitutionen an die AfD zu vermieten,
obwohl deren kulturpolitische Vorhaben- wie im Afd- Wahlprogramm niedergelegt- explizit die im Grundgesetz verankerte Freiheit von Kunst und Wissenschaft eliminieren will?
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#2

Kommt darauf an, ob und wie die Kulturinstitution an Parteien vermietet wird.
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#3

Ist wohl so, dass manche Räume der Kulturinstitutionen grundsätzlich an Parteien vermietet werden.
Meine Frage zielt darauf ab, dass das Neutralitätsgebot begrenzt ist durch die Pflicht zum des Grundgesetzes.
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#4

(30.10.2026, 17:10)Gast schrieb:  Ist wohl so, dass manche Räume der Kulturinstitutionen grundsätzlich an Parteien vermietet werden.
Meine Frage zielt darauf ab, dass das Neutralitätsgebot begrenzt ist durch die Pflicht zum des Grundgesetzes.

Was soll das wohl bedeuten?
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