Neueinstellung
#1

Hallo liebe Forenmitglieder,

leider habe ich wieder ein kurioses Thema zur Besprechung:

Ein PR-Kollege aus einer anderen Kommune teilte mir mit, dass diese demnächst über eine Neueinstellung im PR befinden sollen und fragte, wie er sich verhalten solle (es gilt das SächsPersVG). Die Einstellung soll ab dem neuen Jahr erfolgen und dafür wird extra im Stellenplan eine neue Stelle geschaffen (lt. Haushaltsplanentwurf). Eine "Eingruppierung" wurde hier ohne eine Stellenbewertung oder Stellenbeschreibung vorgenommen. Also einfach mal so und damit er nicht mehr und nicht weniger verdient als gleichgelagerte Amtsstellen. Auch einen entsprechenden Arbeitsplatz soll es noch nicht einmal geben. Vielmehr wird die Vermutung angestellt, dass ein langjähriger Kollege (über 60) aus der Verwaltung entfernt werden soll, da dessen Aufgaben angeblich nicht mehr anfallen würden (soll nicht stimmen, da diese nach wie vor anstehen und auch werden!).
Nun stellt sich die Frage, wie der PR mit dieser Situation umgehen soll. Der ist nun vom Bürgermeister entsprechend beteiligt worden und hat hierzu noch nicht einmal die Bewerbungsunterlagen übergeben bekommen. Nur noch so viel: ein PR-Mitglied war bei den Bewerbungsgesprächen mit anwesend.
Es muss fairer Weise noch erwähnt werden, dass zuvor mehrere Angestellte Gehaltseinbußen haben hinnehmen müssen, sonst hätten einige Kollegen und Kolleginnen entlassen werden müssen (?).
Wie kann und sollte sich jetzt dieser PR verhalten? Sich gegen die Einstellung aussprechen? Wenn ja wie und wieso? Welche Möglichkeiten gäbe es da?
Vielen Dank!
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#2

Servus

Auf die Schnelle, ich sehe da 2 Themenkomplexe:

a) Die Frage wie man sich der Vermutung gegenüber verhalten soll, dass
ein Kollege aus der Verwaltung "entfernt" werden soll.
Hier würde ich folgende Eckpunkte klären >
- Was bedeutet das mögliche Vorhaben? Kündigung? Abschieben auf einen xx Posten?
- Wie steht der betroffene Kollege dazu? Was möchte er?
- Wie kann man ihm zur Seite stehen?
Erst danach kann man Maßnahmen hierzu entwickeln.

b) Einstellung eines Kollegen ohne zuvor geschaffene Rahmenbedingungen:
Hier wäre es mir wichtiger dass er eingstellt würde, als dass die Rahmenbedingungen
sofort passen. Das heißt: Lieber erst einstellen lassen als es aufgrund fehlender
Regelungen nicht zustande kommen lassen.
ABER: Ich würde dieses Problem erörtern. Wenn die DSL nicht so schnell reagieren
kann oder will, würde ich versuchen eine Art Zielvereinbarung ab zu schließen.

Die beiden Lösungen können sich ggf. widersprechen, aber dann sind Prioritäten zu
setzen. Im Zweifelsfall für den Kollegen in der Dienststelle und nicht für die neue Stelle.

Hmm das war so ein Schnellschuß, mal gespannt was noch so kommt. Icon_wink


Grüße
Marcus
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#3

014
der Schritt den Stellenplan zu ändern ist ja ein richtiger. Aber:
Eine Eingruppierung ohne Stellenbeschreibung geht nicht. Man muss ja wissen was gearbeitet werden soll um zu bewerten. - Keine Zustimmung des PR möglich.
Wenn man mit "gleich gelagerten Amtsstellen" vergleicht, dann muss es doch eine Vorstellung der Arbeit geben.
Eine Beteiligung des PR ist nicht mit der Anwesenheit bei Bewerbungsgesprächen gegeben. Diese muss umfassend sein und alle für die Entscheidung relevanten Aspekte beinhalten. Also auch Bewerbungen.
Warum mussten Kolleg/innen Gehaltseinbußen hinnehmen? Das müssen doch Rückgruppierungen gewesen sein - da ist der PR in der Mitbestimmung!

Da läuft doch alles schief,.
Grüße Pumukel
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#4

(10.10.2013, 21:47)pumukel schrieb:  Eine Eingruppierung ohne Stellenbeschreibung geht nicht.

Theoretisch hast Du Recht!
Aber was meinste wie viele Dienststellen es gibt, die keine oder
zumindest keine flächendeckende Stellenbeschreibungen haben?
Dort wird z.B. nach dem Motto eingestuft: Sekretärin TVÖD6,
Sachbearbeiter TVÖD9, Putzfrau TVÖD 4.... fertig so einfach
kann man es sich machen. Das ist von nicht können weit entfernt.

Stop! Ich heiße das nicht für gut! Ich schildere nur die Realität...

Was macht man als PR da? Verhandeln, unterstützen, verhandeln, verhandeln.
Blockieren dient nicht unbedingt den Kollegen und Kolleginnen. Eventuell sind
sie für die Hilfe der kommenden Neuanstellung dankbar.

Grüße
Marcus

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#5

014,

(11.10.2013, 06:28)Talax schrieb:  Was macht man als PR da? Verhandeln, unterstützen, verhandeln, verhandeln.
Blockieren dient nicht unbedingt den Kollegen und Kolleginnen. Eventuell sind
sie für die Hilfe der kommenden Neuanstellung dankbar.

Grüße
Marcus

In diesem Forum wurde mal geschrieben, dass man eine Höhergruppierung beantragen sollte. Diese kann nur aufgrund einer sachgerechten Beschreibung und Bewertung abgelehnt werden.

Grüße Pumukel
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#6

(10.10.2013, 21:47)pumukel schrieb:  Warum mussten Kolleg/innen Gehaltseinbußen hinnehmen? Das müssen doch Rückgruppierungen gewesen sein - da ist der PR in der Mitbestimmung!

Da läuft doch alles schief,.

Also ich habe mich noch mal erkundigt: Fast alle Angestellten haben in 2012 einen Änderungsvertrag vorgelegt bekommen und überwiegend unterschrieben, da vom DH her Druck ausgeübt wurde "es sind zu viele Beschäftigte und es müssten 2-3 Mitarbeiter gehen, wenn nicht alle Lohneinbußen hinnehmen" würden. Auf der "Tagesordnung" stand wohl auch die Aussage, die Mitarbeiter der Verwaltung würden zuviel verdienen. So wurden fast alle in ihren Entgeltgruppen um 1-2 Gehaltsstufen und (!) in ihrer Wochenarbeitszeit "degradiert", bei gleichen Aufgaben wie vorher.
Eine Vorlage beim PR hat es nicht gegeben! Und die Mitarbeiter haben es leider so hingenommen. Ohne einer Klage vorm Arbeitsgericht!

Viele Grüße!
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