Neueinstellung
#1

Hallo,
bin PR in BW!
Der neue Mitarbeiter hat nach einem Monat gemerkt das er diese Tätigkeit nicht ausüben kann!
Ohne das der PR benachrichtigt worden ist, wurde dem Mitarbeiter eine ganz andere Aufgabe zugewiesen!
Auf anfrage von uns an die Geschäftsleitung teilte man uns mit das man das auch noch nicht so recht wüsste!
Mittlerweile geht die Probezeit zu ende, und wir haben im PR immer noch nichts konkretes über den neuen Arbeitsplatz!
Was können wir da als PR jetzt machen, weil zugestimmt haben wir ja was ganz anderes!
Gruß
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#2

Man muss unterscheiden zwischen den verschiedenen Vorgängen.

Zustimmung zur Einstellung - unberührt
Zustimmung zur Eingruppierung - braucht ggf. eine neue für die Aufgaben.
Zustimmung zur Übertragung von Aufgaben einer anderen Entgeltgruppe. Da kommt es darauf an ob es darum geht und welche Regelungen das anzuwendende Personalvertretungsgesetz trifft.

Hinsichtlich der Zustimmung zur Eingruppierung könnte man die Dienststelle auffordern die notwendigen Informationen/Mitbestimmungsvorlage zu liefern. (Auch hier sind die Details davon abhängig was genau an anderen Aufgaben übertragen wurde und wie die Regelungen des anzuwendende Personalvertretungsgesetz aussehen.
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#3

Hallo,
danke erstmal! LPVG BW
Da spielt Probezeit und  Infos keine Rolle?
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