Neue Stelle ohne Ausschreibung und PR (Nds.) besetzen
#1

Hallo zusammen,
kann die Dienststelle eine neue Stelle, die durch Umstrukturierung entstanden ist, besetzen, ohne diese Auszuschreiben und ohne den Personalrat zu beteiligen?
Danke für eure Antworten
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#2

Handelt es sich um ranggleiche Umsetzungen? Dann bestehen im Kern nur Informationsrechte und Mitbestimmungsrechte hinsichtlich der Eingruppierung. Soweit die bisherigen Aufgabe einer neuen Organisationseinheit mit unveränderter Tätigkeit zugewiesen wird, entfällt die Mitbestimmung hinsichtlich der Eingruppierung.
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#3

Zwei Teams werden zusammen gelegt. Die eine Teamleitung soll jetzt Vorgesetzt für beide Teams sein, mit einer höheren Eingruppierung. Die ehemalige Team-Leitungsstelle wird nicht mehr besetzt.
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#4

Die Übertragung der höherwertigen Tätigkeit unterliegt der Mitbestimmung.

Die organisatorische Entscheidung die Teams zusammenzulegen und eine Teamleitungsstelle entfallen zu lassen unterliegt nicht der Mitbestimmung. Der PR ist aber über die Maßnahme zu informieren.

Eine generelle Pflicht zur Ausschreibung besteht nicht. Es kann sich ggf. aus gleichstellungsrechtlichen Regelungen eine Pflicht zur Ausschreibung ergeben. Daneben können interne Regelungen der Dienststelle oder die ständige Praxis ggf. eine grundsätzliche Ausschreibungspflicht auslösen. Hier ist der PR dann ggf. im Kontext Verzicht auf Ausschreibung in der Mitbestimmung.
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#5

Danke für die ausführliche Antwort
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