Nebentätigkeit
#1

Kann eine Nebentätigkeit untersagt werden, weil ein Bauamtsmitarbeiter in leitender Funktion bei einem Landschaftsgärtnerbetrieb nebenberuflich als Gärtner arbeitet? Die Dienststelle argumentiert mit dem Interessenkonflikt, den ich nicht unmittelbar erkenne.
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#2

Kommt auf die Details an.
Da braucht es deutlich mehr Sachverhalt um es einzuschätzen.
Mögliche Punkte die man betrachten könnte:
Der Bauhof ist im Bereich Landschaftsgärtnerei nicht tätig und die Gemeinde vergibt auch keine Tätigkeiten im Bereich Landschaftsgärtnerei?
Der Bauhof betreibt auch keine Einrichtungen die vom Landschaftsgärtnerbetrieb genutzt werden?
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