Nds. Doppik - Wesentliche Produkte
#1

Hallo,

wir sind dabei, die wesentlichen Produkte gem. § 4 Abs. 7 GemHKVO Niedersachsen zu bestimmen.
Dabei soll es sich u.a. ja auch um die durch die Kommunalpolitik steuerfähigen Produkte handeln. Gleichzeitig sind hierzu Kennzahlen und Ziele zu bilden. Wir haben ca. 50 Produkte und werden wohl 20 wesentliche Produkte benennen.

Ich stelle mir die Frage, ob die Kernprodukte (111 u.a.) ebenfalls zu den steuerfähigen Produkten zählen. Denn (Stichwort Interne Leistungsverrechnung) eigentlich ist hier eine Steuerung direkt nicht möglich, sondern nur indirekt über die leistungsverrechnenden Produkte.
Andererseits mutet es eigenartig an, wenn man "dicke Brocken" (bezogen auf das Euro-Volumen) wie das Produkt "Personal" nicht als wesentliches Produkt bezeichnet.

Wie haben dies andere Kommunen gehandhabt?

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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#2

Ich hole das Thema mal wieder nach vorne, hat denn noch niemand die wesentlichen Produkte festgelegt?
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#3

Doch, haben wir.... nach langwiriger Diskussion haben wir erstmal aus den Fragestellungen der Gremien diejenigen als wesentlich deklariert, zu denen es die meistens Nachfragen gab bzw. die aufwendigsten Begründungen. Aus der neuen Gremienarbeit werden sich aber bestimmt noch Änderungen ergeben....
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#4

Hallo,

danke für die Antwort.

Wieviele Produkte habt Ihr insgesamt, und wieviele habt Ihr als wesentlich bestimmt?

Fügt Ihr Eurem HH nur die Produktpläne der wesentlichen Produkte zu, oder alle? Denn dies wurde vom LRH (üö Prüfung) bei uns beanstandet, da die Politik sich um die "nicht wesentlichen" Produkte nicht kümmern sollte...

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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