Nachtrag zum Arbeitsvertrag
#1

hallo,

ich weiss nicht was ich tun soll Icon_confused ich brauche Hilfe! Fiktiver Fall:

Ich arbeite seit 22 Jahren unbefristet in einer KiTa Vollzeit, allerdings seit 2006 nur mit 40%.

Anfang Juli wurde mir vom AG mitgeteilt, dass sie meinen Antrag auf Mehrstunden (70%) ab 01.08.18 zustimmen.

Heute bekomme ich ein Schreiben, dass sie sich geirrt haben und ich die Mehrstunden erst ab 01.09.18 bekomme.
Also vom 1.-3.08. weiterhin 3 h/Tg und nach den Ferien ab dem 1.9. 5h/Tg in einer anderen Einrichtung.

Aber was ist mit dem 27-31.08.18??????

Ich soll nun einen Nachtrag unterschreiben, mit dem ich nicht einverstanden bin!

Meine Fragen:

Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Gehe ich nun morgen einfach 5h oder doch nur 3 h arbeiten?
Muss ich den Nachtrag unterschreiben?
Was kann mir passieren, wenn ich ihn nicht unterschreibe?

Meine Vermutung ist, dass sie das so gedreht haben, um mir den Monat August (3 Wochen Betriebsferien) nicht ganz bezahlen zu müssen ;(

Es wäre schön wenn mir hierzu jmd etwas sagen könnte!

Danke schonmal im VorrausWink
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#2

Wurde der Arbeitsvertrag denn auf 5h geändert? Wie erfolgte die Zustimmung anfang Juli? War es schriftlich und was war der Wortlaut?
Gibt es einen Betriebs- oder Personalrat? Dann würde ich den ansprechen.
Es wäre zu überlegen sich rechtlich beraten zu lassen, wenn tatsächlich ein Änderungsvertrag mit 5h geschlossen wurde und dieser wegen Irrtum angefochten wird. Dann wäre zu überlegen 5h Arbeit anzubieten. Aber auf der Basis der bisher gelieferten Informationen kann man die rechtliche Situation nicht bewerten.
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#3

Guten Morgen ?
Vielen Dank ?
Also: mit einem Schreiben vom 16. Juli wurde mir seitens meines Arbeitgebers mitgeteilt dass ich ab 1. August 2018 für das Kita Jahr 2018 19 in einer anderen, als meiner arbeitsvertraglich festgelegten Arbeitsstätte in der ich seit 1997 und derzeit mit 15,6 Stunden beschäftigt bin mit 25 Wochenstunden eingesetzt werden soll. Dies wurde schriftlich vom Arbeitgeber mitgeteilt dies entsprach auch lediglich meinem Wunsch nach einer Erweiterung meiner Arbeitszeit und nicht meine Anfrage aufgrund des im Vertrag eindeutig festgelegten Arbeitsortes auch dort weiter beschäftigt zu werden.
An dieser Versetzung (personelle Maßnahme) sei laut Arbeitgeber der Personalrat „bereits beteiligt“.
( Versetzungsvorlage schon da)???

gestern am 31. August bekam ich die schriftliche Mitteilung meines Arbeitgebers dass ich noch nicht am 1. August den Arbeitsort und die Stundenzahl wechseln soll, sondern erst am 1. September versetzt werde, weil entgegen des ersten Schreibens mein Einsatz für den 1-3. August „nicht geregelt“ und mein Einsatz in der neuen Einrichtung für den ersten bis 3. August noch „nicht erwünscht“ sei.
Entgegen der Mitteilung vom 16. Juli soll meine Arbeitsbeginn in der neuen Einrichtung nicht am 27. August sein sondern am 1. September wo ich nach meinem Urlaub am 27. August meine Arbeit aufnehmen soll wurde nicht erwähnt.
Den Personalrat habe ich sofort versucht zu erreichen aber entweder war niemand mehr im Hause oder wusste nicht Bescheid.
?

Ich hoffe das ich es nun verständlicher wiedergegeben habe ?

Und nochmal vielen Dank für die Hilfe ????
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#4

Ohne den genauen Wortlaut der Schreiben kann man die Wirksamkeit des 1. Schreibens nicht beurteilen. Die Erhöhung der Arbeitszeit ist eine Vertragsänderung. Wenn sie nicht durch schriftlichen Änderungsvertrag erfolgt erfordert es zumindest beidseitige Erklärungen. Ob der Wechsel des Arbeitsorts vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt ist kann man ohne genaue Formulierung im Arbeitsvertrag nicht bewerten. Das ist zu komplex um ohne Orginalunterlagen bewertet zu werden. Wenn du die Vorgaben deines Arbeitgebers nicht akzeptieren willst solltest du dich von einem Anwalt beraten lassen.
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