Mitwirkungsverbot
#1

Fallbeispiel: Für NRW
Bezirksvertreter stellt gemeinsam mit anderen Bezirksvertreter einen Antrag für frei verfügbare Mittel. In diesem Antrag sind mehrere begünstigte Vereine aufgelistet und deren jeweils beantragte Summe für ihre Projekte. Einer der Bezirksvertreter ist aber Vorsitzender eines Vereins. Diesem ganzen Antragspaket wird einstimmig zugestimmt. 

1. Es handelt sich um ein Mitwirkungsverbot. Dagegen angehen kann man nicht, weil die eine Stimme an dem Ergebnis nichts ändern würde. Diese Regelung ist für GO NRW so verankert. Leider.

Meine Frage: Ich bin Stadtverordneter Einzelratsmitglied und bin kein Mitglied in der  betreffenden Bezirksvertretung. Welche Möglichkeit habe ich sonst? Kann man sich zumindestens beschweren?

Müssen die begünstigten Vereine, die freie verfügbare Mittel erhalten, Nachweise auf Verlangen vorweisen?
Zitieren
#2

Ich denke da kann man nichts machen.

Ob die Vereine Nachweise vorlegen müssen, hängt von den Bedingungen der Förderung ab. Da es hier offenbar nicht um eine pauschale Vereinsförderung geht, sondern um die Förderung von konkreten Projekten, sollte meines Erachtens auch ein Verwendungsnachweis vorgelegt werden. Darüber könnte sicherlich das Rechnungsprüfungsamt Auskunft geben.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Befangenheit/Mitwirkungsverbot
- Übertragung Stimmrecht bei Mitwirkungsverbot


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers