Mitbestimmungsrecht LPersVG
#1

Wir haben seit längerer Zeit eine Meinungsverschiedenheit in Sachen Mitbestimmungsrecht. Hintergrund ist der, dass der Dienststellenleiter zunächst den PR bei der öffentlichen Ausschreibung einer Büroleiterstelle nicht beteiligt hat. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem eigenen Hause, die sich auf die Stelle bewarben, wurden, ohne deren Wissen, beurteilt (Abteilungsleitungen waren insoweit eingebunden). Die Dienststellenleitung hielt eigentlich zwingend vorgegebene Verfahrensweisen nicht ein. So wurde der PR auch nicht bei allen Bewerbungsgesprächen beteiligt. Damals ging man wohl noch davon aus, dass ein Mitbestimmungsrecht gegeben ist. Mit dem Wunschkandidat der Dienststellenleitung wurde überhaupt kein Bewerbungsgespräch geführt. Das ganze gipfelte darin, dass es hieß, man würde die Personalsache in den politischen Gremien verhandeln und beschließen vorbehaltlich der Zustimmung des PR. Das geht natürlich nicht. Aus sachlichen Gründen war der PR gehalten, die Personalentscheidung abzulehnen. Letztlich brachte die Dienststellenleitung den Wunschkandidat in den politischen Gremien nicht durch. Sodann wechselte man die Pferde im laufenden Verfahren. Eine Einigungsstelle wurde nicht gebildet. Die Dienststellenleitung erklärte den PR einfach für unzuständig, bzw. sprach diesem die Mitbestimmung ab, da einige Tatbestände dafür sprächen, dass die Stelle so gelagert sei, dass der oder die Inhaberin nicht zum PR wählbar sei. Demzufolge entfiele die Mitbestimmung kraft Gesetz. Einen solchen Fall gab es, zumindest in RLP, unseres Wissens noch nie. Wie auch immer, es ist fraglich, ob dies überhaupt in dieser Form zulässig ist. Wir wehrten uns schließlich dagegen und gaben ein rechtliches Gutachten in Auftrag, welches unsere Auffassung stützte, auch anhand von Rechtsprechung in anderen Bundesländern. Leider wurde ein gleich gelagerter Fall aber noch nirgendwo verhandelt. Die Geschichte lief dann zunächst so weiter, dass die Dienststellenleitung die Kernpunkte des Gutachtens lapidar auszuhebeln versuchte mit Gefälligkeitsstellungnahmen der Spitzenverbände etc. Das Bewerbungsverfahren indes wurde letztlich als gescheitert angesehen. Die Bewerberinnen und Bewerber, die nicht zum Zuge kamen, erhielten nicht einmal eine Absage. Nun schrieb die Dienststellenleitung abermals diese Stelle aus, allerdings ohne Beteiligung des PR. Der Dienststellenleiter brachte in einem Gespräch zum Ausdruck, er bleibe nach wie vor bei seiner Auffassung und verwehre dem PR in diesem Fall die Mitbestimmung. Wir sind der Meinung, dass dies nicht rechtens ist. Es ist ein neues Verfahren, er hätte uns bei der Ausschreibung schon beteiligen müssen. Dann wäre das Thema auf die Kernfrage gekommen und dann hätte er die Einigungsstelle einberufen müssen. So sehen wir das. Aber, machen können wir im Moment herzlich wenig. Eine Feststellungsklage wäre die letzte Konsequenz, aber eine solche möchten wir natürlich vermeiden. Kann man irgendwie auf die Dienststellenleitung in Bezug auf die Verwehrung von Mitbestimmungsrechten und Verfahrensfehler einwirken und so zumindest erreichen, dass diese die Einigungsstelle einberufen muss? Die Ausschreibung ist mittlerweile so abgefasst, dass sich Kolleginnen und Kollegen des Hauses im Grunde überhaupt nicht mehr bewerben können. Es steht zu befürchten, dass der gleiche Wunschkandidat abermals den politischen Gremien präsentiert wird. Wie deren Entscheidung dann ausgehen wird, ist ungewiss. Was würdet Ihr vorschlagen, was man in solch einem verqueren Fall macht? Es geht hier knallhart um die Aberkennung des Mitbestimmungsrechts, dem wichtigsten Instrument, das einem PR anhand gegeben ist. Sofern die Dienststellenleitung mit ihrer Auffassung Recht haben sollte, ist das ganze Personalvertretungsrecht eine Farce. Wir würden uns über eine Vielzahl von Statements sehr freuen. Schon mal besten Dank für Euere kollegiale Unterstützung.
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#2

Ich hatte eigentlich auf eine Antwort vom Straßenbahner oder Huschkusch gehofft, aber leider hat keiner eine Idee. Wirklich schade. In vielen Punkten sind die Rechte einer Personalvertretung schwach wie eine Flasche leer. Durch die ganze Ausdünnung verkommt das ganze Personalvertretungsrecht zu einem Sammelsurium von rechtlichen Bestimmungen, die im Prinzip so gut wie gar nichts bringen. Was nützt schon eine Personalvertretung, die nicht wirklich Rechte hat? Wenn sich eine Dienststellenleitung über alles hinweg setzen kann, was ja faktisch der Fall ist, kann man auch die Personal- und Betriebsräte abschaffen. Das alles ist ein schlechter Witz und meiner Meinung nach Gegenstand des großangelegten Sozialabbaues in der Republik. Kollegiale Grüße
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#3

Hallo,

Du hast doch selbst den Weg aufgezeigt: Wenn sich die Dienststellenleitung Deiner Meinung nach über Rechte des Personalrates hinwegsetzt und auch nicht zu einer Diskussion bereit ist, bleibt nur, diese einzuklagen.

Ihr habt ein Gutachten, dass Eure Position stärkt. Wer soll hier an dieser Stelle mehr dazu sagen, ohne wirklich jedes Detail des Verfahrens zu kennen?

Viel Erfolg
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#4

Vielen Dank, aber es gibt halt nun einmal Situationen, wo man wirklich blank da steht. Selbstverständlich würden alle, die in irgendeiner Form etwas mit der LPersVG zu tun haben, sich freuen, wenn es hierzu eine Gerichtsentscheidung gäbe. Das Gesetz ist in dem Punkt wie Gummi und kann sowohl in die eine, als auch in die andere Richtung gezogen werden. Man findet noch nicht einmal einen Insiderfachmann bzw. eine Insiderfachfrau, die sich hier auf irgend etwas festlegen würde. Ein solches Problem hat sich offensichtlich generell noch nie gestellt. Auch die Gesetzdichter dachten daran nicht, weil man ja grundsätzlich eine ausgewogene Harmonie zwischen Dienststellenleitungen und Personalvertretungen voraussetzt. Wir finden es halt sehr bedauerlich, dass man im Ernstfalle letztlich im Regen steht, da das Gesetz den Personalvertretungen so gut wie keine Rechte einräumt und die vermeintlichen, die man hat, sind megaschwach. Es ist faktisch unmöglich, eine Dienststellenleitung zur Einhaltung von vorgeschriebenen Verfahren zu bewegen, leider! Hier besteht Handlungsbedarf. Sollte es einmal eine Novelle des LPersVG geben, müßte die Gesetzgebung diese Aspekte würdigen und den Personalvertretungen wesentlich mehr Rechte einräumen. Die derzeitige Situation ist höchst unbefriedigend, da sich Dienststellenleitungen, quasi ohne Konsequenzen daraus ziehen zu müssen, über alles hinwegsetzen können. Damit verkommt ein PR zu einer völlig sinnlosen Institution. Traurig, aber wahr. Kollegiale Grüße:-)
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#5

Hallo,

es ist ja nun grade so, dass sich in Eurem Fall die Meinung der Diensstelle und Eure nicht unter einen Hut bringen lassen. Ihr meint doch, Eure Mitbestimmungsrechte sind verletzt und die Dienststelle meint, dass ist nicht der Fall. Dann sagt das LPersG RLP:
§ 75
Einigungsstelle
(1) Zur Beseitigung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Dienststelle und Personalvertretung wird bei der obersten Dienstbehörde eine Einigungsstelle gebildet....

Also: Bildung einer Einigungsstelle bei der Dienststellenleitung beantragen.

Wenn die nicht reagiert:
§ 9
Verletzung personalvertretungsrechtlicher Pflichten der Dienststellenleitung
Die schuldhafte Verletzung einer der Dienststellenleitung nach diesem Gesetz obliegenden Pflicht ist ein Dienstvergehen nach § 85 des Landesbeamtengesetzes (LBG) .

D.h., den sich daraus ergebenden Rechtsweg einschlagen. Oder seh ich da etwas falsch?

Wo sind da Eure Rechte schwach? Natürlich muss man die erstreiten. Von allein tut sich nichts.
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#6

Hallo,

ich kenne nicht unbedingt Euer PersVG, aber im allgemeinen steht auch nach Bundespersonalvertretungsrecht mindestens eine Mitwirkung für ein Anforderungsprofil zu. Erst einmal wäre zu klären, ob Ihr bei höher dotierten Stellen überhaupt ein Mitbestimmungsrecht habt? Wenn nein, habt Ihr mindestens ein Mitwirkungsrecht für Einstellung welches sich nur im eigentlichen Verfahren ergibt. Das heißt: Prüfung ob das AP und der BAK ordnungsgemäß ist. Um sich auch ein umängliches Bild machen zu können, ob das Verfahren sauber und klar ist, solltet Ihr eine Einsichtmöglichkeit zumindest in die Beurteilungen haben, die sind im PersVG erwähnt! Beim eigentlichen Auswahlverfahren hat der PR mindestens ein Beorbachterposition (Prüfung eines ordentlichen Ablaufes). Da ich die genauen Texte des PersVG RLP nicht kenne, aber ich davon aushgehe, dass diese nicht gravierend anders sind als andere, solltet Ihr unbedingt die Einigungsstelle anrufen und Euch rechtlichen Beistand besorgen.

Gruß
Mumie
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