Mitbestimmungsrecht bei Leistungszulagen
#1

Unsere Firma wendet den TVöD an; es gibt eine Betriebsvereinbarung gemäß § 18 TVöD.
Eine Mitarbeiterin erhält jedoch noch zusätzlich eine monatliche "Leistungszulage", weil ihr 3 Mitarbeiterinnen unterstellt wurden, zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind es nur noch 2 MA; die Zulage ist jedoch in ihrer Höhe erhalten geblieben.
Kann der Geschäftsführer ohne Zustimmung des BR eine solche Zulage gewähren? Und ist bei einer bestehenden Einstufung in die Entgeltgruppe 11 Stufe 6 die Führung von 3 Mitarbeitern extra zu "belohnen?
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#2

Hallo,
wenn eure Betriebsvereinbarung nach § 18 eine dementsprechende Zulage regelt dann ja.

Eine ähnliche Zulage kenne ich nur aus dem Arbeiterbereich (Vorarbeiterzulage).

Wenn das Bewertungsergebnis für die EG 11 die Führung von Mitarbeitern beinhaltet dann wäre eine separate Zulage nicht richtig.
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