Minusstunden wegen gekürzter Öffnungszeiten?
#1

Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. gekürzter Öffnungszeiten. Ich arbeite in einer Kindertagesstätte, kommunaler Träger, Tvöd Sue.

Es gibt bei uns nun öfters den Fall, dass die Öffnungszeiten gekürzt werden, Gründe unterschiedlich, z. B. Notfallplan (fehlendes Personal) , organisatorische Gründe, oder auch Hitze. Es gibt feste Dienstpläne, die aber, je nach Bedarf, variabel verschoben werden.

Wenn meine Arbeitszeit an Tag X nun von 8.00 bis 16.30 Uhr wäre, die Einrichtung aber schon um 15.00 schließt, kann ich dann Minusstunden dafür bekommen? Also ich könnte meine Arbeitszeit ja innerhalb der Öffnungszeiten dann noch vorne verschieben, aber am Ende bleibt dennoch immer noch was übrig.

Müsste ich dann länger bleiben, obwohl die Einrichtung zu ist, damit ich keine Minusstunden bekomme? Oder ist die Differenz, die ich nicht durch Arbeitszeitverschiebung nach vorne ausgeglichen bekomme, dann praktisch "geschenkt"? Klar, man könnte theoretisch auch genug außerhalb der Öffnungszeiten noch machen, aber auf längere Sicht würden da schon einige Minusstunden anfallen, die man, als Vollzeitkraft zumindest, nicht mehr so schnell wieder aufbauen kann. Es häuft sich halt an. Davon abgesehen, hat vlt. auch nicht jeder Überstunden, die er abbauen kann oder würde sie gerne sinnvoll abbauen, oder wer keine Überstunden hat, würde dann Minusstunden aufbauen. Schließlich ist es ja eine "angeordnete" Schließung.

Ich hatte jetzt beide Varianten schon, also mit Minusstunden und ohne. Aber welche ist richtig?


Kennt sich da jemand aus?

Vielen Dank, freue mich über Antworten!
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort




Möglicherweise verwandte Themen…
- Minusstunden wegen gekürzter Öffnungszeiten?
- Minusstunden wegen Schulpraktikum meiner Schülerin?
- Stundenabzug wegen verspäteter Krankmeldung


 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst