Minijob während der Coronazeit
#1

Ist es richtig, dass man kein Gehalt erhält, wenn man während Corona nicht arbeiten darf bzw. kann? Mein Arbeitgeber hat während Corona verlangt, dass ich Minusstunden aufschreiben muss, solange ich nicht arbeiten konnte (Mensa in einer Schule). Die Minusstunden betragen jetzt über 2 Monate Gehalt, die mir jetzt abgezogen werden.
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#2

Wer hat bestimmt, dass man nicht arbeiten darf?

Soweit behördlicherseits die Arbeit im Rahmen von Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz nicht zulässig ist ergibt sich darüber ein Entschädigungsanspruch.

Soweit der Arbeitgeber entscheidet, dass du nicht arbeiten sollst müsste er grundsätzlich dich weiter bezahlen.
Soweit ihr euch einigt nicht zu arbeiten oder z.B. die Arbeitsleistung vom Arbeitnehmer nicht angeboten wird, kann es zur beschriebenen Folge kommen.
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#3

Wenn es einen Grund gibt, der im Zusammenhang mit Corona steht, weshalb du deine Arbeit nicht durchführen darfst dann ist das richtig.
Wenn du Gehalt erhältst als Minijobber und du kannst aber deinen Beruf nicht ausführen, kann dein Chef dir dafür Minusstunden berechnen.
Und wenn er sich dafür entscheidet dir nichts zu bezahlen während der Monate dann ist das auch legitim.
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#4

(01.06.2021, 06:50)Gast schrieb:  Ist es richtig, dass man kein Gehalt erhält, wenn man während Corona nicht arbeiten darf bzw. kann? Mein Arbeitgeber hat während Corona verlangt, dass ich Minusstunden aufschreiben muss, solange ich nicht arbeiten konnte (Mensa in einer Schule). Die Minusstunden betragen jetzt über 2 Monate Gehalt, die mir jetzt abgezogen werden.

Wenn Du nicht geimpft bist, ja, dann ist das richtig.
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