Meine Eingruppierung
#1

Hallo,

ich habe einen neuen Job, der durch das Land NRW finanziert ist. In der Ausschreibung wurde die Stelle auf E10 angesetzt für Abschlüsse der Sozialen Arbeit, Sozialpädagogik etc. 
Nun wurde ich in E9 eingruppiert mit der Begründung, nicht genug Berufserfahrung zu haben. Das stimmt insofern, als dass ich meine Berufserfahrungen in einem ganz anderen Bereich gesammelt habe. Ich befinde mich zur Zeit nebenbei im Masterstudium, welches ich vermutlich in diesem Semester erfolgreich abschließen werde. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums soll ich in E10 gestuft werden. Mein Kollege, der die selbe Stelle hat wie ich (wir teilen uns diese mit 20h/20h) ist mit einem Bachelor in einem "berufsfremden" Fach mit E10 eingestellt. 

Nun stellt sich mir die Frage, ob diese Eingruppierung so stimmen kann. Die Berufserfahrung spiegelt sich doch für Gewöhnlich in der Gruppe wider, also beispielsweise E10/1 oder E10/2. Zudem wundert es mich, dass wir bei der gleichen Tätigkeit anders eingruppiert wurden. Zusätzlich würde mich ein Master zu einer viel höheren Gruppe als E10 qualifizieren. 

Im Vertrag steht allerdings auch nur "in Anlehnung an TVÖD" - vielleicht rechtfertigen sie es damit? Oder übersehe ich etwas und bin tatsächlich im Unrecht? Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass dort jemand "extra" geschludert hat, sondern denke, es handelt sich um ein Missverständnis.
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#2

Wie ist die genaue Formulierung im Arbeitsvertrag hinsichtlich TVöD?
Wenn der TVöD nicht insgesamt Anwendung findet kann man quasi alles vereinbaren auf was sich beide Vertragsparteien einigen.
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#3

Dort steht "Die Vegütung erfolgt in Anlehnung an TVÖD E9".

Ich wundere mich, dass für ein und die selbe Stelle mit dem gleichen Abschluss andere Eingruppierungen vorgenommen werden. Meinem Kollegen wurde ohne Verhandlungen angeboten, wie in der Stellenanzeige ausgeschrieben in E10 eingestellt zu werden. Ich frage mich nun, ob ich irgendwas machen kann, damit dies angeglichen wird bzw. dass ich nicht erst einen Master brauche um in E10 zu kommen. (bzw. mit einem Master dann entsprechend mehr verdiene)
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#4

Es wird doch keine Eingruppierung vorgenommen. Es wird einfach ein Gehalt vereinbart. Du kannst ein anderes Gehalt fordern. Wenn der Arbeitgeber sich darauf nicht einlässt kannst du kündigen oder das bisherige Gehalt akzeptieren.
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#5

Ok. Gut zu wissen.
Wenn es Gelder des Landes sind, ist dann meine Vorgesetzte zuständig mit mir das Gehalt zu vereinbaren oder sind das dann tatsächlich Vorgaben des Landes? Ich hatte nämlich letzteres verstanden, aber das scheint ja nicht der Fall zu sein...?

Lieben, lieben Dank auf jeden Fall für die Hilfe!
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#6

Ob deine Vorgesetzte die Vertretungsmacht für deinen Arbeitgeber hat kann ich natürlich nicht sagen. Ebenso wenig wie der Zuwendungsbescheid des Landes aussieht. Dieser verbietet regelmäßig eine Besserstellung gegenüber der tariflichen Regelung. Eine Schlechterstellung wird meist nicht ausgeschlossen. Daneben kann es insgesamt eine Deckelung etc. geben die im Moment nicht mehr als E9a/b/c erlaubt.

Es sei noch darauf Hingewiesen, dass es im TVöD keine E9 mehr gibt sondern nur E9a/E9b und E9c.
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