Wer kommt für die Mehrkosten also Verdoppelung des Arbeitsweges (Strecke) und Zeit bei einer Versetzung auf? Muss der Arbeitgeber einen finanziellen Ausgleich schaffen?
Grundsätzlich der Arbeitnehmer. Ob im Einzelfall ggf. Trennungsgeldansprüche bestehen, hängt von den Details ab. (Bund oder welches Bundesland. Strecke, Umzugsbereitschaft etc.)