Versetzung auf eigenen Wunsch in der Probezeit
#1

Hallo zusammen, 

ich habe eine Frage bezüglich einer Versetzung auf eigenen Wunsch. 

Bereits vor einigen Jahren habe ich im Jobcenter als städtischer Angestellter in Stadt X gearbeitet. Zwischenzeitlich war ich im Anschluss in einer anderen Stadt (Y) beschäftigt. 

Nun habe ich kürzlich wieder eine Stelle bei der Stadt X begonnen und merke nun sehr schnell, dass ich mir in diesem Job keine Zukunft vorstellen kann. Ich befinde mich noch in der Probezeit. 

Das Jobcenter der Stadt X schreibt aktuell wieder eine Stelle aus und mein ehemaliger Teamleiter könnte sich durchaus vorstellen, mich wieder einzustellen. Da mir diese Tätigkeit bisher am meisten lag und ich mich dort sehr wohl gefühlt habe, würde ich die Stelle sehr gerne antreten. 

Nun frage ich mich, ob ich jetzt ohne weiteres versetzt werden kann. Grundsätzlich vermute ich, dass ich die Zustimmung meines aktuellen Vorgesetzten benötige. Allerdings habe ich die Hoffnung, dass mir die Probezeit da zu Gute kommen könnte. Darüber hinaus frage ich mich, ob der Personalrat oder die Personalabteilung ein Veto einlegen könnte. 

Hat da vielleicht jemand Erfahrungen? Bevor ich das Gespräch suche, möchte ich mich da erst einmal informieren. 

Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße.
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#2

Grundsätzlich ist ein solcher Wechsel kein Problem, wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist. Soweit es sich um eine Stelle einer anderen (insbesondere höheren) Entgeltgruppe handelt, darf er auch nicht einfach ablehnen. Es greift dann die Auswahl des besten Bewerbers.

Wenn es die gleiche Entgeltgruppe ist kann der Arbeitgeber -auch bei erfolgreicher Bewerbung- weiterhin die alte Tätigkeit übertragen.

Eine Zustimmung des bisherigen Vorgesetzten ist nicht erforderlich. Aber ggf. wird dieser angehört oder auch das Votum des bisherige Vorgesetzten sich zu eigen gemacht.
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#3

Wenn es der gleiche Arbeitgeber ist, ist es doch kein Problem. Der direkte Vorgesetzte hat da nichts zu melden. Ich bin mir nicht mal sicher, ob der Personalrat überhaupt eingeschaltet werden muß, wenn keine Höhergruppierung damit verbunden ist. Der Arbeitgeber hat ja grundsätzlich freie Wahl, was er Dir für Arbeit überträgt.
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#4

Ja, es ist die gleiche Eingruppierung. Wenn ich es also richtig verstehe, könnte die Personalabteilung Kontakt mit meinem derzeitigen Vorgesetzten und ggf. ein Veto einlegen? 

Vielen Dank, die Antworten helfen mir schon sehr weiter!
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