Maulkorb für PR-Vorsitzende?
#1

Hallo Forum!
Als neu gewählte Personalratsvorsitzende wurde mir von unserem Personalchef quasi ein Maulkorb verpasst. Ansprechpartner, so heißt es in einem persönlichen Schreiben an mich, sind nur der Bürgermeister als Dienststellenleiter und eben der Personalchef.
"Das Ansprechen von Mitarbeitern innerhalb des Hauses in Ihrer Funktion als Vorsitzende des Personalrats zu Personalbelangen bitten wir mit sofortiger Wirkung zu unterlassen.", so heißt es in diesem Schreiben.
So geht das doch aber nicht. Wem geht es ähnlich? Wie reagiere ich angemessen?
Danke für die Hilfe
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#2

Liebe Kollegin, das geht natürlich gar nicht! Dabei ist es auch ganz gleich, in welchem Bundesland sich die Geschichte abspielt. Wenn ein Personalrat dazu berechtigt ist, eine Personalversammlung anzuberaumen, um die Kolleginnen/Kollegen über alle möglichen, wichtigen Dinge zu informieren, ist es nicht mehr als logisch, dass er auch den direkten Kontakt zu Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern pflegt. Der Personalchef spielt da gar keine Geige und ist für den PR kein Ansprechpartner. Gleichwohl hat er dem PR null zu sagen und darf auch an PR-Sitzungen nicht teilnehmen. Richtig ist, dass nur der Bürgermeister als Dienststellenleiter Ansprechpartner der Personalvertretung ist. In den sog. Vierteljahresgesprächen hat er dem PR Rede und Antwort zu stehen. Also, ich würde diese Sache sofort an die Gewerkschaften melden und gegebenenfalls das Verwaltungsgericht einschalten. Wenn der von höherer Stelle mitgeteilt kriegt, dass er gewaltig auf dem Holzweg ist, wird das sicher aufhören. Ein absoluter Hammer ist das...Manche legen da eine Herrschsüchtigkeit an den Tag, die ihres gleichen sucht. Glück auf! Haegar
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#3

Vielen Dank für die Info. Verdi habe ich mittlerweile informiert ... leider noch keine Antwort. Ich habe mir vorgenommen, zu unserem Personalchef zu gehen, um zu fragen, ob er diese 'Anweisung' ernst meint. Wenn ja, würde das bedeuten, das über eine einstweilige Verfügung gerichtlich abstellen zu lassen. So hat er noch eine Chance. Habe gelesen, dass da immerhin bis zu einem Jahr Haft folgen könnte ...
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#4

Ich wäre dabei vorsichtig und würde mich genauestens erkundigen.
Nach meiner Kommentierung zum BayPVG steht im Art. 43, dass das BVerwG sich dagegen entschieden hat, dass der PR oder einzelne seiner Mitglieder das Recht auf Zugang zu Beschäftigten am Arbeitsplatz haben, außer der Dienststellenleiter erteilt sein Einvernehmen. Es müssen jedoch bei Ablehnung triftige Gründe angeführt werden.
Ich würde mit dem Dienststellenleiter darüber reden, dass die Anordnung des Personalchefs die vertrauensvolle Zusammenarbeit stört. Er soll doch begründen warum du mit deinen Kollegen nicht reden darfst. Für den laufenden Betrieb ist es doch besser du schaust hin und wieder bei den Kollegen vorbei dann brauchen sie nicht zu dir in die Sprechstunde kommen.
Wenn du jemanden auf dem Gang triffst kann dir als Personalrat niemand verbieten mit ihm zu sprechen. Ist ja deine Aufgabe "Beschwerden und Anregungen " entgegen zu nehmen.
Gruß
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#5

Hallo,
das Urteil, dass Roland meint ist aus dem Jahr 1990 (Az: 6P 15/88 vom 09.03.1990) und wird von der Dienststelle gerne zitiert, da es wohl zur Zeit kein neueres Urteil gibt. Es betrifft aber die Störung des Betriebsablaufs. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Verwaltungsgericht bei einem normalen Besuch des Personalrats bei einer Kollegin oder eines Kollegen ohne Störung des Bertriebsablaufs dieses Urteil für eine eigene Entscheidung zu Grunde legt. In einem Kommentar zum Nds. PersVG wird darauf hingewiesen, dass der PR zwar befugt ist die Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz aufzusuchen, die Dienststelle aber über die Tatsache des Besuches zu informieren ist. Nur freigestellte Mitglieder des PR müssen auch insoweit die Dienststelle nicht vorab darüber indormieren.
Wenn Deine Dienststelle (meine übrigens auch) das so auslegt hat sie zwar recht, es spricht aber nicht gerade für eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit. Wo ist denn hier der gleichberechtigte Partner. Aber Du hast ja bei der nächsten Personalversammlung die Möglichkeit dieses Deinen Kolleginnen und Kollegen mitzuteilen, damit diese wissen, warum sie besser zu Dir kommen anstatt Du zu ihnen. Vielleicht hilft aber ja auch ein vetrauensvolles Gespräch zwischen PR und Dienststelle, denn das Bestreben des PR´s ist ja immer die vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit.
Viel Erfolg und bericht mal über das Ergebnis. ....
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#6

Hallo zusammen,
aha, es ist also doch mal wieder so, dass das Personalvertretungsrecht quasi nichts wert ist und auch noch von der Rechtsprechung mit Füßen getreten wird. Ganz nach dem Motto, der Chef hat immer Recht und das Personal eben die Klappe zu halten. Wozu braucht man dann eigentlich noch Personalräte???? Ich werde da definitiv nie wieder mitmachen; ist im Prinzip nichts anderes als Schattenboxen....Ein noch aktiver PR in RLP
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#7

014 Nicht aufgeben!! Es ist doch nur ein Punkt. Sonst hat Dein Chef gewonnen. Immer wieder auf die vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit hinweisen. Das Ergebnis kannst Du in der Personalversammlung präsentieren. P033
Am Ball bleiben!
Gruß
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#8

Hallo Gast,
wenn das jeder so sieht, dass man als Personalrat nichts erreichen kann dann gibt es uns bald nicht mehr.
Sicher bekommt man nicht immer recht, es ist eben ein geben und nehmen. Zumindest in unserer Dienststelle. Bei uns überwiegen jedoch die Fälle in denen wir unseren Kollegen zu ihrem Recht verholfen haben. Wenn es auch in den seltensten Fällen gedankt und für selbstverständlich erachtet wird.
Also den Kopf nicht hängen lassen und bei der nächsten Wahl wieder dabei sein. Ohne Personalrat macht die Dienststelle was sie will.
Gruß
Roland

Wenn Du merkst, dass Du ein totes Pferd reitest, sorge für einen bequemen Sattel - es könnte ein langer Ritt werden!
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#9

Hallo zusammen,
vielen Dank für die vielen nützlichen Tipps und Anregungen. In einem persönlichen Gespräch mit unserem Personalchef kam heraus, dass wohl alles nicht so gemeint war. Ich dürfe nur nicht mit anderen Mitarbeitern über personelle Dinge anderer sprechen. Für mich ist das logisch, dass ich das nicht mache, habe ich klar gestellt. Trotzdem habe ich das gleiche Schreiben noch einmal bekommen mit dem Nachsatz, die Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten. Da Datenschutz für mich auch ein wichtiges Thema ist, bin ich mir ganz sicher, dass mir in dieser Richtung niemand einen Vorwurf machen kann. Ansonsten lasse ich mich in meiner Personalratsarbeit nicht behindern und - wenn es auch manchmal schwerfällt - ich werde mich weiter für die Kollegen einsetzen. Nun gehe ich erst einmal einige Zeit in Urlaub; ich denke, bis dahin wird etwas Gras über die Sache gewachsen sein.
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