Leitung eines Sprachenzentrums an einer Hochschule, Eingruppierung
#1

Hallo,

mich würde interessieren, in welche Entgeltgruppe die Leitungen von Sprachenzentren eingruppiert werden. Als angestellte Lehrkraft für Englisch oder Deutsch als Fremdsprache gilt m.W. 13 TV-L. Kann man als Angestellte/r mit Leitungsfunktion mit 14 TV-L rechnen? 

Vielen Dank für alle Rückmeldungen!
Zitieren
#2

Das hängt davon ab was genau die Leitungsfunktion beinhaltet bzw. was insgesamt die Aufgaben sind und ggf. was an Personal der Entgeltgruppe E13 unterstellt ist.
Zitieren
#3

Danke für die Rückmeldung. Die Aufgaben der Leitung umfassen: Personalführung und -entwicklung, Organisations- und Ressourcenmanagement, Strategische Weiterentwicklung des Sprachenzentrums, Kommunikation und Repräsentation. Die Mitarbeitenden (3) sind in E-13 eingruppiert. Spielt das eine Rolle?
Zitieren
#4

Arbeiten die drei unterstellten Personen Vollzeit?
Zitieren
#5

Nein, nicht alle.
Zitieren
#6

(Vor 9 Stunden)Gast schrieb:  Nein, nicht alle.
Dann ist Fallgruppe 4 der E14 allgemeiner Teil nicht erfüllt. Dafür hätten es 3 VZÄ mindestens der E13 sein müssen. Dann muss man die anderen Fallgruppen betrachten. Das ist deutlich komplexer und vermutlich nicht im Forum hier zu klären.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Eingruppierung Sachbearbeiter/VA im Prüfungsamt Hochschule TV-L
- Eingruppierung Leitung Gruppe Behindertenwerkstatt TV-L
- Eingruppierung eines Küchenleiters (Küchenmeister)


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst