Eingruppierung Sachbearbeiter/VA im Prüfungsamt Hochschule TV-L
#1

Hallo zusammen,
kann mir hier jemand zur Stellenbewertung/Eingruppierung von Angestellten im Prüfungsamt von Hochschulen etwas sagen. (Voraussetzung 3 jährige abgeschl. kaufm. Ausbildung, langjährige Berufserfahrung). Ich bin der Meinung, dass wir hier mit unseren Tätigkeiten von Anfang an zu niedrig eingruppiert sind (E6, bei Einstellung 2011 war es noch die E5). Es gibt Unis, die stellen hier zwar auch mit E6 ein und andererseits finde ich zig Stellenanzeigen, die mit den selben Voraussetzungen an den Bewerber und gleichen Aufgabenbeschreibung mit E9a oder mindestens E8 ausgeschrieben sind. Hier im Forum sind auch Beispiele für Eingruppierungen und da finde ich Sachbearbeiter im Bereich Studierenden- und Prüfungsverwaltung (Hochschule) ebenfalls unter E9a aufgelistet. Unsere Stellen wurden nie wirklich "neu" bewertet, die Stellenbewertungen sind zum großen Teil auch nicht einmal korrekt, da veraltet. Eine Beratung beim Anwalt im letzten Jahr hat ergeben, dass ich über einen Zeitraum von mehreren Monaten einen Tätigkeitsbericht schreiben sollte, aber jetzt meinte die Anwältin zu mir, jetzt müsse ich noch "nachweisen", wie komplex meine Tätigkeiten sind, damit sie tätig werden kann. Und an der Stelle bin ich ehrlicherweise "überfordert". Es geht ja bei der Korrektur der Eingruppierung darum, nachzuweisen, dass ich neben den gründlichen Fachkenntnissen auch vielseitige Fachkenntnisse für meine Tätigkeit benötige und eben die Anforderung selbständige Leistungen erfülle und da "hakt" es, weil ich nicht weiß, wie ich das jetzt argumentieren/nachweisen soll/kann. Wie kann man diesen "unbestimmten" Rechtsbegriff "selbständige Leistungen" auf die täglichen Tätigkeiten "umlegen", um die "Gedankenarbeit", die dahinter steckt, zu argumentieren.  Wie gesagt, es geht nicht um eine Höhergruppierung aufgrund höherwertiger Tätigkeiten, sondern ich bin der Meinung, dass die Eingruppierung nach oben korrigiert werden muss. Allerdings hatte ich einen Antrag auf Höhergruppierung schon 2023 gestellt, dieser wurde natürlich abgelehnt, mit der Begründung, dass seitens Chef keine Initiative kam, mir entsprechend höherwertige Tätigkeiten zu übertragen und die Eingruppierung korrekt sei. Mein Chef hat in 20 Jahren nach eigener Aussage noch nie eine Stellenbewertung gemacht, das wäre die Aufgabe der Personalabteilung und nicht seine, das sehe ich anders. Denn wie will jemand die Stellen korrekt bewerten, bzw. überhaupt eine Stellenbewertung erstellen, der gar nicht genau weiß, wie komplex oder umfangreich unsere Tätigkeiten in der Praxis sind?
Ich bin für jede Hilfe und Tipps dankbar, interessant wäre vor allem, wie eine Stellenbewertung von Sachbearbeitern im Prüfungsamt (nicht Lehramt), die mit E9a eingruppiert sind aussieht/auszuzusehen hat.
Hier einmal kurz zu meinen Tätigkeiten, ich bin zuständig für 2 und 1 Fach BA STudiengänge (das sind ca. 35 verschiedene Studiengänge, die Fachprüfungsordnungen dazu gibt es jeweils in mehreren PO Versionen und je nach Fächerkombination ist dann innerhalb der FPOs der Studienaufbau unterschiedlich. Zudem bin ich für Erasmus zuständig.
Die Aufgaben als Schnittstelle für alle Anfragen zum Studium einmal grob zusasmmengefasst:
-Sämtliche Aufgaben in Zusammenhang mit der Prüfungsverwaltung (Verbuchung von Anrechnung, Fremdsprachennachweis, Attesten, Antragsbearbeitung, Fristenüberwachung, Prüfungsanmeldung, Notenverbuchung, Zulassung und Anmeldung von BA Arbeiten usw.)
-Beratung und Unterstützung von Studierenden, Lehrenden, Sekretariaten zu allen Fragen bzgl. Studium und Prüfungen (persönlich, telefonisch und per Mail) in allen prüfungsrechtlichen Angelegenheiten und Erteilung rechtsverbindlicher Auskünfte
-Erstellung von Bescheiden und weiteren studienbezogenen Unterlagen, wie Zweitschriften, Beglaubigungen, Abschlussbescheinigungen, 4.0 Bescheinigungen usw.
- Prüfen der Studienkonten und Erstellen der Abschlussdokumente inkl. aller dafür notwendiger Arbeiten/Umbuchungen/Anpassungen/Korrespondenz
-Verwaltung der Prüfungsakten
-Kontenbereinigung bei Fehlern auf den Studienkonten aufgrund fehlerhafter Zuordnungen oder fehlerhafter Konfiguration der Module und manuelle Kontenumbuchungen bei Fachwechsel/Fächertausch, d.h. hier Fehlersuche, Lösungsfindung und Bereinigung der Fehler auf den Studienkonten, bzw. Meldung an campo support, sofern der Fehler nicht selbst gefunden und behoben werden kann.
usw.
Danke vorab herzlichst für die Unterstützung!
Zitieren
#2

"die mit den selben Voraussetzungen an den Bewerber und gleichen Aufgabenbeschreibung mit E9a oder mindestens E8 ausgeschrieben sind. "
Es kommt auf die Tätigkeiten an. Sinnvoll ist es sich auf entsprechende Stellen zu bewerben.
Zumindest das hier dargelegte deutet schon auf E6 hin. Es braucht aber die Bildung von Arbeitsvorgängen mit Zeitanteilen und konkreterer Tätigkeitbeschreibung um zu identifizieren ob Vorgänge mit welchen Zeitanteile mit sL vorliegen.

Der rund für die E5 bei Einstellung war die Anwendung der Vergütungsordnung BAT i.V.m. den Übergangsregelungen zum TV-L. Da ergaben die gleichen Tätigkeiten die nun zur E6 führen eine E5.
Zitieren
#3

Ich hätte da die Gegenfrage, bei Einstellung muss ein Stellenbeschreibung vorgelegen haben.
Sind die Tätigkeiten die Sie heute ausführen, alle in der Stellenbeschreibung enthalten?
Wenn das nicht der Fall sein sollte, würde ich dem Dienstherrn doch mal vorsichtig nahelegen,
sich nur noch um die Punkte zu kümmern die in der Stellenbeschreibung enthalten sind ;-)
Falls es keine Stellenbeschreibung zum Zeitpunkt der Einstellung gab, gilt die Stellenanzeige
auf die Sie sich beworben haben.
Eine Stellenbeschreibung kann meiner Meinung nur mit Ihnen selbst und der Personalabteilung
erstellt werden, wenn es um die Endgeldeingruppierung geht, weil es da teilweise schon um ein Wort
gehen kann, dass ausschlaggebend ist.
Viel Glück :-)
Zitieren
#4

(27.05.2024, 09:49)Gast schrieb:  Ich hätte da die Gegenfrage, bei Einstellung muss ein Stellenbeschreibung vorgelegen haben.
Sind die Tätigkeiten die Sie heute ausführen, alle in der Stellenbeschreibung enthalten?
Wenn das nicht der Fall sein sollte, würde ich dem Dienstherrn doch mal vorsichtig nahelegen,
sich nur noch um die Punkte zu kümmern die in der Stellenbeschreibung enthalten sind ;-)
Falls es keine Stellenbeschreibung zum Zeitpunkt der Einstellung gab, gilt die Stellenanzeige
auf die Sie sich beworben haben.
Eine Stellenbeschreibung kann meiner Meinung nur mit Ihnen selbst und der Personalabteilung
erstellt werden, wenn es um die Endgeldeingruppierung geht, weil es da teilweise schon um ein Wort
gehen kann, dass ausschlaggebend ist.
Viel Glück :-)

Hallo,
es existieren für unsere Stellen keine "aktuellen" Stellenbeschreibungen, aber auch bei Einstellung war diese wahrscheinlich schon "veraltet", bzw. nicht korrekt, es wurde hier noch nie eine neue Stellenbeschreibung erstellt oder eine alte sorgfältig angepasst, das ist der eine Punkt, der andere ist, dass auch deshalb die Stellen meines Erachtens nach von Haus auf "zu niedrig" eingruppiert sind und deshalb die Höhergruppierung nicht allein wegen der Änderung der Tätigkeiten "gerechtfertigt" wäre.  Wenn es Neueinstellungen sind, wird einfach die Stellenbeschreibung eines Kollegen hergenommen, ob die dann zu dem Zeitpunkt "aktuell" ist, ist sehr unwahrscheinlich. Und wenn ich über 5 Ecken höre, dass es unter uns doch schon Kollegen geben soll, die in E8 eingruppiert sind, dann werde ich ebenfalls hellhörig. Andererseits wurde mir gegenüber zugegeben, dass es im Prüfungsamt E9a Stellen gibt, die aber trotzdem nur mit E6 bezahlt werden, da es ja sonst "Unmut" zwischen den KollegInnen geben würde. Nach einem Gespräch mit dem Prüfungsamtsleiter und seinem Chef, da nicht nur ich einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt hatte, wurde eigentlich vereinbart, dass der Chef jetzt einmal alle Stellen im Prüfungsamt neu bewertet. Jetzt habe ich gestern erfahren, dass das jetzt wohl eine Kollegin aus der Personalabteilung alleine übernimmt... Wie soll die Kollegin eine Stelle bewerten ohne zu wissen, was genau die Aufgaben und Zeitanteile sind... Da müsste Sie sich schon mal eine Woche neben mich setzen.....Meine Stellenbeschreibung hatte ich mehrfach in der Perso angefordert und nie erhalten, die Stellenanzeige habe ich leider nicht mehr, aber wäre die vielleicht auch in der Personalakte zu finden?
Danke!
Zitieren
#5

(17.05.2024, 09:10)Gast schrieb:  "die mit den selben Voraussetzungen an den Bewerber und gleichen Aufgabenbeschreibung mit E9a oder mindestens E8 ausgeschrieben sind. "
Es kommt auf die Tätigkeiten an. Sinnvoll ist es sich auf entsprechende Stellen zu bewerben.
Zumindest das hier dargelegte deutet schon auf E6 hin. Es braucht aber die Bildung von Arbeitsvorgängen mit Zeitanteilen und konkreterer Tätigkeitbeschreibung um zu identifizieren ob Vorgänge mit welchen Zeitanteile mit sL vorliegen.

Der rund für die E5 bei Einstellung war die Anwendung der Vergütungsordnung BAT i.V.m. den Übergangsregelungen zum TV-L. Da ergaben die gleichen Tätigkeiten die nun zur E6 führen eine E5.

die ausgeschriebenen Stellen sind identisch mit der Beschreibung unserer Tätigkeiten und auch die Voraussetzungen an den Bewerber sind gleich. Umbewerben und Umziehen ist leider in dem Fall leider keine Option, weil ich örtlich angebunden bin. 
Danke!
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Eingruppierung Sachbearbeiter Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Eingruppierung als Dozent, nicht Hochschule
- Geforderte Qualifikation Sachbearbeiter Beihilfe


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers