Laufbahnwechsel NRW Justizvollzug a. D.
#1

Gibt es die Möglichkeit einen Laufbahnwechsel vorzunehmen, wenn man schon a. D. aus gesundheitlichen Gründen ist? Im Justizvollzugsdienst.
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#2

Hallo Gast. Könntest du den Sachverhalt etwas näher erläutern ? Ich war selbst in einer JVA tätig, bin nun im Ruhestand.
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#3

Was möchtest Du denn speziell erläutert bekommen? Meine Frage ist, kann man einen Laufbahnwechsel vornehmen, obwohl man im Ruhestand außer Dienst ist?
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#4

Hallo Gast. zunächst ein gutes Neues Jahr. Ich vermute, dass du mit Laufbahnwechsel, den Wechsel vom allgemeinen Vollzugsdienst in den Verwaltungsdienst meinst. Du bist im Ruhestand, offenbar wegen ursprünglicher Dienstunfähigkeit (nehme ich an). Das würde zunächst bedeuten, dass eine Reaktivierung seitens der Dienststelle, bzw. Ministerium genehmigt werden müsste. Reaktivierungen sehen Dienstherren oftmals nicht so gerne. Danach ein Wechsel in die Verwaltung wäre demnach Verhandlungssache. Wir hatten zahlreiche Kollegen, die aus dem allg. Vollzugsdienst in die Verwaltung gewechselt sind, nicht aber unmittelbar aus dem Ruhestand. Dabei ist zu beachten, dass es unterschiedliche Handhabungen in den einzelnen Bundesländern gibt. In ca. 35 Dienstjahren habe ich keinen einzigen Fall erlebt, in dem eine Reaktivierung einer Kollegin oder eines Kollegen durchgeführt wurde. Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
Gruß vom Kollegen aus BY
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