Kosten für Bildschirmbrillen - Attest eines Augenarztes gefordert !?!
#1

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ihr habt sicher schon einmal etwas von der sog. Bildschirmarbeitsplatzverordnung gehört, gell? Das ist eigentlich eine tolle Sache, denn danach wäre die Dienststellenleitung verpflichtet, die Kosten für sog. Bildschirmbrillen zu tragen (lt. Gewerkschaft sogar einklagbarer Anspruch). Paßt aber mal schön auf jetzt, wie man faktisch darum gebracht wird: In gewissen Zeitabständen lassen sie den arbeitsmedizinischen Dienst antanzen, der entsprechende Sehtests durchführt. Warum? Weil das Vorschrift ist und man ja evtl. Prüfstellen den Nachweis vorlegen muss, dass man dem nachkam. Soweit so gut. Feststellungen des arbeitsmedizinischen Dienstes hingegen akzeptiert man nicht. Klar, wozu auch? Dann heißt es: "Nun ja, den Nachweis müßten Sie selbst erbringen, dazu bedarf es eines Attestes eines Augenarztes!" Klasse, auch OK, wenn man es denn vorher weiß. Nun kommt der Knackpunkt: Alle damit verbundenen Kosten hat man selbst zu tragen und die Untersuchung läuft über die eigene GKV. Das weitere Späßchen, das man sich macht, ist, die Kolleginnen/Kollegen dafür nicht freizustellen, mit der aberwitzigen Begründung, bei der Sache handele es sich nicht um einen Akutfall. Man müßte also Urlaub nehmen dafür. In der Regel sind 3 Besuche des Augenarztes erforderlich und Termine lassen sich sehr schwer kriegen. Und, weil man auf diese Weise im Endeffekt nur Geld wechselt und eigentlich nichts mehr von dem vermeintlichen Vorteil der Bildschirmarbeitsplatzverordnung hat, geben viele auf u. bleiben auf den Kosten sitzen. Würde mich mal interessieren, ob diese Masche generell Einzug gehalten hat oder ob das mal wieder raffinierte Willkür unserer DSL ist. Glück auf:-) Haegar
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#2

Ich habe mal gleich in unsere Dienstvereinbarung geschaut, da sieht es ähnlich aus:
-Betriebsarzt stellt fest, dass man eine PC-Brille benötigt
-Augenarzt muss die konkreten Werte feststellen
- danach Antrag stellen für die Kostenbeteiligung
Allerdings hat bei mir der Augenarzt nur eine Untersuchung benötigt, um meine Sehstärke zu bestimmen...
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#3

(16.10.2012, 09:17)Gast schrieb:  In der Regel sind 3 Besuche des Augenarztes erforderlich und Termine lassen sich sehr schwer kriegen.

Um was für einen Augenarzt handelt es sich hier ?
Ich bin seit vielen Jahren Brillenträger und noch nie war mehr als 1 Besuch erforderlich um ein Rezept für eine Brille zu erhalten.

Zusätzlich kann man sich auch beim Optiker die Augen ausmessen lassen und eine Brille in Auftrag geben.

Gruß Merger

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#4

Hallo an Alle,

was ist denn da los?
Natürlich kann ein Betriebsarzt nur eine Empfehlung aussprechen. Ob eine Bildschirmbrille nötig ist kann nur ein Arzt fest stellen. Selbstverständlich ist der Gang zum Augenarzt während der Arbeitszeit zu machen.
Wir arbeiten z.B. mit speziellen Augenärzten zusammen.

So geht alles seinen ordentlichen Gang. Hier würde ich doch nochmals nachhaken. Entweder über Euren PR, oder über Eure Sicherheitkraft bzw. Betriebsarzt.

Gruß
Mumie
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#5

@ Merger: Genau da geht eben nicht. Einen ähnlichen Fall hatten wir nämlich. Geht ein Kollege/eine Kollegin direkt zum Optiker und läßt sich da so ein Ding machen, zeigt die DSL den Mittlefinger und sagt: "Nö, Kostenersatz gibt es nicht." Dann folgt das übliche blabla von wegen, man hätte müssen zu einem Augenarzt etc. Man macht es extra, die Leute darüber nicht vernünftig aufzuklären, um sie im Ernstfall verarschen zu können. Da liegt der Hund begraben.

Als Personalrat sind wir da machtlos. Dieser Anspruch läßt sich nur im Individualrechtsschutz durchsetzen. Und wer klagt schon gegen die DSL? Das passiert höchst selten, deshalb betreiben sie dieses miese Spiel ja auch. Wie bei allem, denen drohen keine Konsequenzen, wenn sie arme Schweine um ihre Rechte bringen. Glück auf: Haegar
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#6

Naja, Gast, fragt man da nicht einfach VORHER was für Voraussetzungen vorliegen müssen, damit Kosten übernommen werden??
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#7

Lieber Kollege! Das wäre alles kein Problem, würde da nicht mit gezinkten Karten gespielt. Man informiert die Leute mit Absicht nicht ausführlich im Vorfeld. Das Beste an der Geschichte ist der sog. "Arbeitsmedizinische Dienst". Damit man den Nachweis erbringen kann, man habe den Kolleginnen/Kollegen die Möglichkeit eines Checkes geboten, werden die antanzen gelassen.

Wenn man aber Probleme bekommt und auf Eigeninitiative da hin will, heißt es nur, "die können ja sowieso nichts feststellen, da müssen Sie zu einem Augenarzt gehen". Dann geht der Eiertanz los. Anstatt die Leute zu unterstützen, macht man ihnen Probleme, wo es nur geht, um sie letztlich dazu zu bringen, von der Geltendmachung entsprechende Ansprüche Abstand zu nehmen. Klar soweit jetzt? Glück auf: Haegar
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#8

Nein, so ganz verstehe ich das nicht... Ich sehe hier irgendwie nur Zorn und dass man sich im Vorfeld nicht informiert hat, welche Dinge nötig sind, um eine Erstattung zu bekommen. Der Arbeitsmedizinische Dienst kommt bei uns glaub ich 1 mal in 2 Jahren oder auch jährlich, ich weiß es nicht. Ich würde allerdings nie auf die Idee kommen, mir "außer der Reihe" bei genau DIESEM Arzt einen Termin zu holen. Und wenn mir da dann jemand sagen würde "Gehen Sie direkt zum Augenarzt" würde ich dann gleich nachhaken und fragen: Okay, scheint ja nicht so einfach zu sein, also WAS muss ich machen damit mir das was ich brauche, erstattet wird? Bitte senden Sie mir das schriftlich und vollständig zu"...
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#9

Ja, das ist der sicherste Weg. Viele aber wissen davon nichts, weil die DSL mit entsprechenden Informationen mauern. Man geht davon aus, einen entsprechenden Anspruch zu haben, nach der Bildschirmarbeitsplatzverordnung, aber an der Durchsetzung hapert es dann. Mit einem Entgegenkommen der DSL darf man bei so etwas niemals rechnen. Ich wollte nur hier einmal darauf hinweisen, dass man mit Bedacht vorgehen muß, da man ansonsten gelinkt wird. Lest auch mal die Infoblätter bezüglich der sog. "G 37 - Untersuchung", die in dem Zusammenhang gefordert wird. Glück auf: Haegar
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#10

Bei uns gibt es dazu eine Dienstvereinbarung, welche im Intranet der Verwaltung allen Kollegen zugänglich ist.
Der Personalrat informiert dort auch regelmäßig zu (für die Mitarbeiter wichtigen und interessanten) Themen wie diesem.

Bei Euch scheint ja insgesamt mit dem Informationsmanagement einiges im Argen zu liegen, vielleicht kannst Du hier anfangen was zu bewegen....

Viel Erfolg Beatrix
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#11

Hallo Gast - Haegar,

selbst wenn eine Augenuntersuchung bei einem Augenarzt erforderlich ist,
dann verrate mir einmal - warum Du 3 mal diesen Arzt wegen einer Brille aufsuchen sollst ?

Gruß Merger
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#12

...ist doch ganz einfach...

...linkes Auge, rechtes Auge, Hühnerauge...Icon_razz
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#13

Genau weiß ich das auch nicht. Ich bekam die Information, dass man mindestens zwei Mal dort erscheinen muß. Für mich hat sich die Sache eh erledigt. Mir ist es einfach zu blöd, dieses Affentheater mitzumachen. Man muss bei solchen Dingen immer verflucht aufpassen, da man in den meisten Fällen gnadenlos über den Tisch gezogen wird. Haegar
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#14

(23.10.2012, 15:02)Gast schrieb:  Genau weiß ich das auch nicht. Ich bekam die Information, dass man mindestens zwei Mal dort erscheinen muß. Für mich hat sich die Sache eh erledigt. Mir ist es einfach zu blöd, dieses Affentheater mitzumachen. Man muss bei solchen Dingen immer verflucht aufpassen, da man in den meisten Fällen gnadenlos über den Tisch gezogen wird. Haegar

oh je... was für eine Einstellung.

Du selbst willst doch eine Brille haben.
Du selbst gehst max. 1 mal zum Augenarzt (wenn erforderlich - bekommst Du eine Brille verschrieben), danach gehts zum Optiker und schon kannst Du die Brille in Auftrag geben.

Was hat dies mit einem Affentheater zu tun.
Ich habe irgendwie den Eindruck, dass dir deine Augen völlig egal sind.
Na ja... muss wohl jeder selbst entscheiden, ob er in einigen Jahren wegen ehemaligem falschen Stolz die Reise zur Pensionierung antritt.

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#15

Hi Merger! Sorry, Du hast das Problem nicht wirklich erkannt. Der Trick ist doch folgender: Man läßt die Kolleginnen/Kollegen wegen dieses Anspruches im Dunkeln. So auch geschehen bei der letzten Arbeitsschutz-BlaBla-Unterweisung. Die würden alles mögliche tun, aber glaube bloß nicht, Leute über Arbeitnehmerrechte informieren. Das Hauptproblem stellt sich eben mit der Durchsetzung des Anspruches. Und darauf wird eben gepokert. Kümmert eine Kollegin/ein Kollege sich selbst darum, ohne vorher groß Stiefel bei der DSL zu polieren, heißt es nur noch lapidar: Das ist Ihre Privatsache, geht uns nichts an. Außerdem haben Sie ja nicht vorher gefragt und den erforderlichen Antrag gestellt. Klar, was ich meine?! Die gezielte Unterlassung von Informationen im Vorfeld zielt darauf ab, die Kolleginnen/Kollegen letztlich um den gesetzlich verbrieften Anspruch zu bringen. So läuft das vielerorts. Bei Harmonie im Gefüge passiert das nicht, aber so etwas ist heutzutage nur noch selten zu finden. Klar, wer von der Obrigkeit einem Mitarbeiter etwas zugesteht, wenngleich es auch gesetzlich verbriefte Rechte sind, bekommt selbst ein negatives Zeugnis. Das alte Liedchen: Nach oben immer schön katzbuckeln und nach unten treten. Geschichte wiederholt sich eben oft; das Gesetz wird zur Nebensache, leider! Deshalb mein Hinweis, immer vorangig selbst prüfen, auf welchen Ablauf des Personalamt pocht. Entsprechende Anträge stellen und sich die Kostenübernahme schriftlich zusichern lassen. Danach erst kann man weiteres veranlassen. Andernfalls wird man im Ernstfall leer ausgehen und zahlt eben selbst. Der Personalchef wird dann gehuldigt und mit weiteren Federn geschmückt. Drastisch dargestellt vielleicht, aber so ist es! Glück auf: Haegar
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