Kontrolle Überstunden
#1

Hallo aus dem hohen Norden,

wir sind eine kleine Gemeinde in S-H. Wir als Personalrat wollten einen Einblick in Stundenkonten der Kollegen haben. Auszug aus unserem Schreiben:

.................gemäß § 80 Abs. 1 BetrVG hat der Personalrat darüber zu wachen, dass die
zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen,
Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
durchgeführt werden.
Dazu gehören u. a. das Arbeitszeitschutzgesetz und die Dienstvereinbarung
über die Flexibilisierung der Arbeitszeiten bei der .......
Damit wir uns eine Übersicht der Überstunden der Kollegen verschaffen und
eventuelle Maßnahmen ergreifen können, bitten wir um Hergabe der aktuellen
Stundenliste bis zum ...............

Als Antwort erhielten wir dann, dass aus datenschutzrechtlichen keine Auskünfte erteilt erden dürfen und das die Forderung über unsere Initiativrecht hinaus geht.

Wie seht ihr das?

Gruß
Stephan
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#2

Tja, also ich würde schon direkt bei den Kollegen nachfragen um dann auch direkt die Daten bei den Betroffenen zu erheben. Die Idee an sich ist ja nicht schlecht.
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#3

...wieso eigentlich BetrVG und nicht PersVG?
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#4

...ihr habt ein Recht auf eine Liste mit den aktuellen überstunden
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#5

Hallo zusammen,

wir wollten diesen Einblick auch, allerdings wurde er uns auch nicht zugestanden. Somit sind wir vor die Einigungsstelle gegangen. Letztlich haben wir nur eine anonymisierte Liste (Personalnummer und Anzalhl Stunden) zugestanden bekommen. Das ganze wurde uns ebenfalls aus datenschutzrechtlichen Gründen verwehrt.

Gruß
Blauer
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#6

Moin,

eine anonymisierte Liste wäre auch in Niedersachsen das, was man unter Berücksichtigung des Datenschutzes und § 60 NPersVG erwarten kann. Für die Kontrollfunktion sollte eine solche Liste eigentlich auch ausreichen, da Tendenzen einer mangelnde Aufsicht der Dienststelle über Einhaltung von Schutzbestimmungen erkennbar sein sollten. Im Zweifel kann man sich aber auch die Unterschriften der Kolleginnen und Kollegen mit der Zulassung zur Einsicht in personenbezogene Daten geben lassen.

Grüße
1887
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