26.06.2013, 16:24
Hallo aus dem hohen Norden,
wir sind eine kleine Gemeinde in S-H. Wir als Personalrat wollten einen Einblick in Stundenkonten der Kollegen haben. Auszug aus unserem Schreiben:
.................gemäß § 80 Abs. 1 BetrVG hat der Personalrat darüber zu wachen, dass die
zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen,
Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
durchgeführt werden.
Dazu gehören u. a. das Arbeitszeitschutzgesetz und die Dienstvereinbarung
über die Flexibilisierung der Arbeitszeiten bei der .......
Damit wir uns eine Übersicht der Überstunden der Kollegen verschaffen und
eventuelle Maßnahmen ergreifen können, bitten wir um Hergabe der aktuellen
Stundenliste bis zum ...............
Als Antwort erhielten wir dann, dass aus datenschutzrechtlichen keine Auskünfte erteilt erden dürfen und das die Forderung über unsere Initiativrecht hinaus geht.
Wie seht ihr das?
Gruß
Stephan
wir sind eine kleine Gemeinde in S-H. Wir als Personalrat wollten einen Einblick in Stundenkonten der Kollegen haben. Auszug aus unserem Schreiben:
.................gemäß § 80 Abs. 1 BetrVG hat der Personalrat darüber zu wachen, dass die
zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen,
Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
durchgeführt werden.
Dazu gehören u. a. das Arbeitszeitschutzgesetz und die Dienstvereinbarung
über die Flexibilisierung der Arbeitszeiten bei der .......
Damit wir uns eine Übersicht der Überstunden der Kollegen verschaffen und
eventuelle Maßnahmen ergreifen können, bitten wir um Hergabe der aktuellen
Stundenliste bis zum ...............
Als Antwort erhielten wir dann, dass aus datenschutzrechtlichen keine Auskünfte erteilt erden dürfen und das die Forderung über unsere Initiativrecht hinaus geht.
Wie seht ihr das?
Gruß
Stephan