Kleingewerbe meldepflichtig?
#1

Hallo, ist ein Kleingewerbe meldepflichtig im Rathaus?
Einsatzort: Bayern
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#2

Meldepflichtig in welchem Sinne?

Gewerberechtlich muss rin Gewerbe egal welcher Größe angemeldet werden.

Arbeitsrechtlich muss ein nebenberufliches Gewerbebe in der Regel beim Arbeitgeber angezeigt werden.

Falls der Tarifvertrag TVöD zur Anwendung kommt, ergibt sich die Pflicht zur Anzeige des Gewerbes aus  § 3 Absatz 3 TVöD.
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#3

Meldepflichtig beim Hauptarbeitgeber meine ich.
Arbeite im Bauhof.
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#4

Dann gilt das Gesagte mit dem Link zu TVöD Nebentätigkeiten.
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#5

Ein wenig zweideutig alles.

Mit Auflagen versehen?
Der Arbeitgeber weiß im Endeffekt doch nicht wirklich, wie viele Stunden ich dann tatsächlich nebenbei arbeite, auch wenn ich ihm was anderes versprechen würde.
Ansonsten bei Ablehnung wäre es für mich auch ein Trennungsgrund.
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#6

Das ist natürlich so. Oftmals werden im Garten- Landschaftsbau pauschale Beträge berechnet oder gar keine Rechnungen geschrieben. Von daher gibt es da natürlich Grauzonen. Probleme können vor allem auftreten, wenn du viel krankgeschrieben bist. Oder noch schlimmer, wenn du krankgeschrieben bist und gleichzeitig einen Nebenjob ausübst; das ist ein Kündigungsgrund.
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