Kinderlärm - was tut das Jugendamt ?
#1

Ich wende mich nun an dieses Forum, weil ich einfach nicht mehr weiter weiß. Seit ca. 1,5 Jahren muss ich von unserer Nachbarin, ihrem Mann & 2 Kindern das Geschrei, Rumgepolter ertragen.

Ich habe mehrmals mitbekommen, dass die Kinder öfter auch schreien und bin auch der Meinung, dass die Eltern komplett überfordert sind.

Schon 3 Monate nach meinem Einzug habe ich dies dem JA mitgeteilt. Allerdings hat sich hier gar nichts getan. Ich habe nun das Jugendamt persönlich kontaktiert und habe Aufnahmen aus dem Hausflur vorgespielt.

Nun versucht mich die Mutter zu verklagen, weil ich angeblich falsche Aussagen gemacht hätte.

Was kann ich vom Jugendamt erwarten ? Wie hätten Sie reagiert ?
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#2

Hallo,
das Jugendamt hat primär die Aufgabe, sich um das Kindeswohl zu kümmern, der Schutz von Nachbarn gegen Kinderlärm gehört nicht zu seinen Aufgaben. Allerdings kann natürlich bei Kinderlärm, der nicht durch Spielen o.ä. sondern vielleicht durch Eheauseinandersetzungen oder Schläge verursacht wird, das Kindeswohl gefährdet sein. Daher war es richtig, das Jugendamt zu informieren.

Da Du offenbar in einem Mehrparteienhaus wohnst, würde ich mich auch an den Vermieter wenden.

In der Stadtverwaltung ist prinzipiell das Ordnungsamt zuständig, wenn es um Lärm durch Spielen, Musik, o.ä. geht. Allerdings könnte dies darauf verweisen, dass nicht die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist, sondern es sich um eine privatrechtliche Streitigkeit handelt. Dann hilft nur noch der Gang zum Rechtsanwalt ...
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#3

Guten Morgen,
Ich habe ein ähnliches Problem, unter mir wohnt eine Familie, Vater, Mutter, Kind, Schäferhund auf ca 55 qm. Das Kind weint sehr viel und lange. Bei der Mutter wissen wir, dass sie psychisch krank ist, nimmt auch Medikamente und kann nicht mit dem Kind alleine bleiben, sie muss sich sogar aufschreiben, dass sie abends Temperatur messen muss, wenn er nicht zu Hause ist. Mit dem Kind wird nicht rausgegangen zum spielen, und das obwohl es bettelt nach draussen zu dürfen, es knallt mit den Türen (das kind ist jetzt 3 Jahre alt), haut gegen die Tür. Ich arbeite Vollzeit und brauche meine Ruhe, manchmal möchte man schreien. Die Eltern sind völlig uneinsichtig, Richtig geredet wird auch nicht mit dem kind, wenn es hinfällt hört man immer nur ohhhhhhh vom Vater. ich weiß nicht mehr was wir machen sollen, da die eltern auch völlig beratungsresistent sind. letzter ausweg ist ja nur noch das jugendamt. hat vielleicht jemand einen tipp? Umziehen fällt weg. Wir kriegen das halt alles mit, weil die wände sehr dünn sind, und heute am sonntag weint und schreit es schon wieder seit ca 8 uhr. und wenn die eltern mal weg sind jault und bellt der hund. hat man eine chance auf mietminderung? haben auch schon lärmprotokolle geschrieben, musik laut aufgedreht, zettel in den briefkasten gesteckt. aber was soll man machen, wenn die eltern es nicht interresiert.
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#4

Guten Morgen,

wie schon oben geschrieben, ist es nicht die Aufgabe des Jugendamtes für Ruhe im Haus zu sorgen. Es scheint doch eine Gefährdung des Kindeswohl vorzuliegen. Daher bitte das Jugendamt informieren.

Ansonsten ist der Lärm in einem Mehrfamilienhaus eine Privatangelegenheit, die auch nur privatrechtlich gelöst werden kann.
Da hilft dann nur der Gang zum Mieterverein oder Rechtsanwalt.

Übrigend ist mittlerweile gefestigte Rechtsauffassung, dass Geräusche von spielenden Kindern keinen Lärm darstellen. Diese Geräusche sind also hinzunehmen.

Gruß
smokie
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#5

Hallo smokie, wenn Geräusche von spielenden Kindern keinen Lärm darstellen, gilt das auch für die Zeit nach 22.00 Uhr ?
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#6

Das steht bei "anwalt24.de":
Mit dem am 28. Juli 2011 in Kraft getretenen § 22 Abs. 1a BImSchG wird sichergestellt, dass Kinderlärm, der von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen (Kindertagesbetreuung) hervorgerufen wird, im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung ist.
Auch für Wohnungseigentümer besteht bei der Auslegung von § 14 WEG eine gesteigerte Duldungspflicht gegenüber Kinderlärm.
Von einer anderen Wohnung ausgehender Kinderlärm, der das Normalmaß nicht überschreitet, ist kein Mietminderungsgrund. Dies gilt auch dann, wenn die Wohnung an einen Rechtsanwalt vermietet wurde und die Mitarbeiter insofern bei der Arbeit ein erhöhtes Ruhebedürfnis haben (OLG Dresden 10.02.2009 - 5 U 1336/08).
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