Keine Absage da auf Warteliste
#1

Hallo,

ich habe mich in einer größeren Stadt in NRW beworben. Danach hat man mir bisher nur lediglich am Telefon mitgeteilt, dass ich nicht ausgewählt wurde, jedoch auf dem 2. Platz bei den Nachrückern gelandet sei. Da aber noch mindestens 2 weitere gleiche Stellen geschaffen werden sollen, würde ich nachrücken. Es wären nur einige organisatorische Dinge, die noch Fehlen, da die Stellen noch geschaffen werden müssen. Geplant seien diese jedoch. Man könne mir nicht sagen wie lange das dauern wird, es könnten 8 Wochen sein, aber auch 3 Monate. Da man bis 6 Monate nach Bewerbungsgespräch auf die Bewerber zurückgreifen könne, ohne das diese erneut zu einem Gespräch müssen, wäre dies kein Problem. Schriftlich habe ich bisher nichts bekommen. 

Hat jemand so einen Fall schon einmal gehabt und was ist daraus dann geworden?
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#2

Solche Situationen kommen immer mal wieder vor. Ob die Stellen dann tatsächlich zeitnah zur Verfügung stehen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine sichere Sache ist es nicht. Ich würde mich in der weiteren Strategie nicht darauf verlassen, dass die Stelle kommt.

Wer hat es am Telefon mitgeteilt die Fachseite (der potentielle direkte Vorgesetzte) oder das Personalreferat? Ich würde einer Aussage des Personalreferats ein etwas höheres Gewicht beimessen. Zumindest bei uns würde eine solche Aussage so vom Personalreferat nur bei sehr konkreten Planungen kommen. Aber das kann bei anderen Arbeitgebern anders aussehen.
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#3

Am Telefon war die Sachbearbeiterin der Personalwirtschaft. Die Stelle selbst ist aber auch bei der Personalwirtschaft, sitzt also direkt an der Quelle. Die Frage ist, wieso sollte sie eine Geschichte erfinden, statt einfach nur eine Absage zu schicken? Mit einer schriftlichen Absage wäre das Verfahren ja beendet. Ich bin Beamtin und frage mich aufgrund meines Sachverhaltes, ob es bei Kommunen Gang und Gäbe ist, auf eine Absage zu verzichten, bis die Stellen besetzt sind, so dass man keine "Konkurrentenklage" einreichen kann. Sind die Stellen nämlich einmal besetzt sein, kann man da nichts mehr machen. Aber dann müsste man ja schon von einer ziemlich hinterhältigen Gedankenart der Personalämter öff. Arbeitgeber ausgehen...
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#4

Hallo,

selbst wenn der Dienstposten schon besetzt ist, reduziert das nicht das Risiko des Dienstherrn, in einer Konkurrentenklage zu unterliegen. Und Schadenersatz zahlt auch keine Kommune sonderlich gern ...

Leider - und das sage ich selbst als personalführende Stelle - kommt eine solche Vorgehensweise schon ab und an vor. Wir zum Beispiel schicken Absageschreiben gestaffelt raus: wer in der Vorauswahl gescheitert ist, erhält die Absage, während die anderen zu den Vorstellungsgesprächen eingeladen werden. Wer an Vorstellungsgesprächen teilgenommen hat, erhält die Absage im Regelfall dann, wenn der/die beste Kandidat/in auch tatsächlich die Stelle besetzen wird (meist nach der telefonischen Zusage im Nachgang der Zustimmung des Personalrats, wenn wir die Einstellungszusage rausschicken). Es ist unangenehm, jemandem abzusagen und ihm zeitnah drauf mitzuteilen, dass er jetzt doch genommen wird.

Wie im konkreten Fall geschildert kommt es vor, dass sich auch während des Verfahrens "etwas ergibt" (Elternzeit; Krankheitsvertretung; etc.) und man kurzerhand aus einem anderen Verfahren gute Leute binden möchte.

Es kann aber auch schlicht am Verfahrensablauf liegen. Bei externen Ausschreibungen vergehen bei uns schonmal gern 3 Monate zwischen der Bewerbungsfrist und der endgültigen Entscheidung. So lange erhalten dann die Bewerber aus den Vorstellungsgesprächen noch keine schriftliche Mitteilung.

Noch was zur Konkurrentenklage: Glaubt denn jemand ernsthaft, dass man in einer Behörde ein erfülltes Arbeitsleben haben kann, wenn man sich in das Dienstverhältnis 'hineingeklagt' hat? Selbst ich als gutmütiger Mensch, der aktiv dran arbeitet alles objektiv zu betrachten, könnte ein solches Verhalten nur schwer restlos ausblenden. Irgendwas bleibt immer hängen. Und als Klagender wäre mir doch auch klar, dass ich a) entweder von Beginn an nicht gewollt war oder b) halt im Auswahlverfahren schlicht nicht überzeugt habe. Beides würde also dazu führen, dass ich - selbst beim Gewinn der Klage - auf einem Dienstposten säße, der mir insgesamt wenig Freude bereiten würde. Der Schadenersatz wäre mir unangenehm, da das letztlich öffentliche Gelder sind, die ich mir aus Eigennutz aneignen würde.
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