Absage Bewerbung Öffentlicher Dienst
#1

Guten Morgen. Ich habe mal eine Frage in die Runde und vlt kann mir hier jemand was dazu sagen oder hat vlt Erfahrungen.
Zum problem:
Ich hab mich auf eine Ausschreibung unserer Gemeinde beworben und kann mit einschlägiger Fachkenntnis das gewünschte Anforderungsprofil erfüllen. In dieser Ausschreibung stand rein gar nichts von der Freiwilligen Feuerwehr, in der ich bin, allerdings noch nicht lange.
Jetzt bekam ich einen Anruf wo es hieß, dass es zwischen mir und meinem Konkurrent ganz knapp ausging aber am Ende seine 20 jährige Feuerwehr-Zugehörigkeit letztlich entschieden hat und ich somit raus bin. Da ich meinen Mitbewerber auch kenn, weiß ich, dass sein Arbeitslauf absolut gar nicht in das Anforderungsprofil der Gemeinde passt, weil er in einem völlig anderen Gewerk war. Ich habe den Eindruck, dass das Verfahren durch die Hintertür entschieden wurde, um einfach einen gut ausgebildeten Feuerwehrmann zu bekommen. Da das absolut nicht erwähnt wurde in der Ausschreibung, dann aber letztlich der Grund für die Absage ist, habe ich Einspruch eingelegt mit den eben genannten Gründen. Jetzt frage ich mich, wie stehen denn meine Chancen mit dem Einspruch?? Hat da jemand eine Erfahrung??!!!

Viele Grüße
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#2

Was soll ein Einspruch sein und was soll er nutzen? Wenn, dann müsstest du klagen. Aber auch da kann man im Bereich Tarifbeschäftigte kaum die Stelle bekommen. Es wurde ja auch nicht dargelegt, dass du besser geeignet warst sondern nur ähnlich.

Du wirst die Stelle nicht bekommen. Du bist da schon tätig? Vermutlich hat man dich nach dem Einspruch in keiner guter Erinnerung für zukünftige Bewerbungen. Man wird nur nicht mehr sagen es war knapp, sondern eindeutig schlechter geeignet.
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#3

Ich kann Deinen Frust nachvollziehen. Ich deute Deine Aussagen so, dass Du für die Stelle besser geeignet bist als der andere Bewerber. Dann musst Du auch die Stelle bekommen.

Gerade in kleinen und mittelgroßen Gemeinden wird leider viel über Vitamin B oder durch die Hintertür entschieden.

Wie mein Vorredner vermute ich, dass Dein Einspruch kein Erfolgschancen hat, aber wer weiß ... Man kann sich nicht alles gefallen lassen. Die Gemeinde kommt bestimmt ins Schwitzen.

Hast Du den Personalrat kontaktiert? Das würde ich empfehlen.

Ich drücke dir die Daumen.
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#4

Selbst wenn man sich so oder auch vor Gericht "reinklagt", will man dann wirklich dort arbeiten?

Da wird man dann sicher richtig gut empfangen/aufgenommen...
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