Kein Angestelltenlehrgang 2 aber trotzdem EG 9c?
#1

Hallo, 
Ich habe eine EG 9a und habe den Angestelltenlehrgang 1. 
Habe meine Stelle bewerten lassen u nun kam da EG 9c raus.Wir sind eine sehr kleine Verwaltung u die Aufgaben kann sonst keiner übernehmen. Ich kann lt. meiner Verwaltung den Angestelltenlehrgang 2 erst in 6 Jahren machen. Gibt es eine Möglichkeit mir Zulagen zur 9c auszuzahlen oder so etwas? Welche rechtliche Grundlage gibt's dafür? 
VG Anna
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#2

Soweit räumlich und Tätigkeitsbezogen die Prüfungspflicht greift und die Aufgaben nach E9c wirksam übertragen wurden besteht ab dem vierten Monat Anspruch auf ein Zulage zur E9c. Dies ist in der Vorbemerkung Nr. 7 (3) der Vorbemerkungen zur Entgeltordnung geregelt.
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