Karenztage krank nach Hause am Freitag und Montag auch noch krank gemeldet...
#1

Hallo, kann mir jemand sagen, ob trotz der 3-Tage-Karenzregelung im ÖD der Tag, an dem eine Beschäftigte früher nach Hause geht, auch schon hier mit einberechnet wird?
Ich würde sagen ja... aber wir sind hier unterschiedlicher Meinungen.
Fall: Freitag ab 11.00 Uhr krank nach Hause gegangen.... am Montag weiter krank gemeldet. Das Wochenende zählt in diesem Fall ja mit in die 3-Tage-Regelung.
Muss also für den Montag eine AU vorliegen?

Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
Danke
Sylvia
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#2

Ich denke es kommt darauf an, ob der Freitag als voller Arbeitstag (krank) gebucht wurde oder ob der Mitarbeiter den restlichen Freitag von seinem Gleitzeitkonto abgebucht bekam. Sollte es als krank gebucht werden, ist die Frage, wie die geleisteten Stunden, in denen er gearbeitet hat, verrechnet werden.
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#3

M.E. begann die Arbeitsunfähigkeit am Freitag. Also ist der Mo bereits der vierte Tag.
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#4

Die Berechnung der Frist im Rahmen der Nachweispflicht begegnet in der Praxis oft Problemen. Wichtig zu wissen ist, dass bei der Berechnung der Frist der Tag, an dem der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, mitzurechnen ist. Somit ist bei Krankheit nach Arbeitsende, aber vor 24 Uhr, auch dieser Tag mitzurechnen. Zudem stellt § 5 EFZG auf Kalendertage ab (so eine Fundstelle im Netz)
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#5

Die Berechnung der Frist im Rahmen der Nachweispflicht begegnet in der Praxis oft Problemen. Wichtig zu wissen ist, dass bei der Berechnung der Frist der Tag, an dem der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, mitzurechnen ist. Somit ist bei Krankheit nach Arbeitsende, aber vor 24 Uhr, auch dieser Tag mitzurechnen. Zudem stellt § 5 EFZG auf Kalendertage ab (so eine Fundstelle im Netz)
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