Kann ich bei meinem Arbeitgeber auch meinen Zweitwohnsitz als Adresse angeben?
#1

Hallo, ich bin wegen meine Arbeit in eine Zweitwohnung gezogen.
Den Zweitwohnsitz habe ich auch beim Einwohnermeldeamt gemeldet.
Ich möchte die Post von der Arbeit an diese Zweitwohnung geschickt bekommen.
Ich muss auch einen Adresswechsel angeben um den zusätzlichen Urlaubstag für den Umzug zu bekommen.
Kann ich beim Arbeitgeber meinen Zweitwohnsitz als Adresse angeben?
Diese Adresse würde dann auch auf meiner Abrechnung stehen.
Hat das Nachteile?
Zitieren
#2

Ansprüche auf Arbeitsbefreiung/Sonderurlaub wegen Umzug ergeben sich nicht aus solch Angaben von Adressen sondern durch das Vorliegen der Voraussetzungen der entsprechenden Regelung.
Man kann natürlich den Arbeitgeber bitten die Adresse für Schreiben etc. zu verwenden.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Haupt -und -Nebenbeschäftigung beim Selben Arbeitgeber
- Bußgeld bezahlt - was kann man tun?
- Zweitwohnsitz


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers