Kündigungsfrist Tarif oder gesetzlich
#1

Hallo, kann mir eventuell jemand helfen, wenn es um das Thema Kündigung (durch Arbeitnehmer) geht? In meinem Arbeitsvertrag ist unter dem Punkt Kündigung keine Frist angegeben. Weiter vorne im Vertrag, unter dem Punkt "Position /anwendbare Tarifverträge" steht: "auf das Arbeitsverhältnis finden die im Betrieb geltenden Tarifverträge in ihrer jeweiligen Fassung Anwendung". Dies wäre in diesem Falle der TV-V, in dem eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende angegeben ist. Gilt der Tarifvertrag dann auch für die Kündigungsfrist, obwohl er nicht unter dem Punkt Kündigung erwähnt wird? Ich hatte vorher bei derselben Firma einen befristeten Vertrag. Da stand die Sache mit dem Tarifvertrag auch im Vertrag, aber unter dem Punkt Kündigung wurde auf die gesetzliche Kündigungsfrist verwiesen. Also scheint nicht unbedingt immer der Tarifvertrag zu gelten? Oder müsste, damit die gesetzliche Frist gilt diese explizit im Vertrag erwähnt werden? Vielen Dank im Voraus!
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#2

Abweichungen von der gesetzlichen Kündigungsfrist können innerhalb bestimmter Grenzen im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart werden. Wenn im Arbeitsvertrag die Anwendung des TV-V vereinbart ist gilt die dortige Kündigungsfrist.
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