Kündigungsfrist
#1

Gilt bei einer Kündigug die zweieinhalbjährige Ausbildung auch als Beschäftigungsdauer oder beginnt die Beschäftigungsdauer erst nach der Ausbildung, also nachdem man in ein Arbeitsverhältnis übernommen wurde?
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#2

Die Ausbildungszeit ist keine Beschäftigungszeit im Sinne TVöD.
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