Wie lang ist die Kündigungsfrist im öffentlichen Dienst?
Es geht um den TV-L?
Dann gilt:
§ 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses
(1) Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss. Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
bis zu einem Jahr: ein Monat zum Monatsschluss,
von mehr als einem Jahr: 6 Wochen,
von mindestens 5 Jahren: 3 Monate,
von mindestens 8 Jahren : 4 Monate,
von mindestens 10 Jahren: 5 Monate,
von mindestens 12 Jahren: 6 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.