Kündigung betrunkener Beamter
#1

Hallo liebes Forum,
ich bin neu hier und habe bezüglich unseres Vorgesetzen (Beamten), der offensichtlich eine schwere Persönlichkeitsstörung hat, eine Frage.
Ist der Typ, wenn er betrunken zum Dienst erscheint, kündbar oder nicht, bzw. welche Massnahmen kann man diesbezüglich seitens von höherer Stelle ergreifen?

Danke für Eure Info !
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#2

Hallo,
auch wir hatten vor längerer Zeit einen Vorgesetzten, der mit erheblichen Alkoholproblemen zu kämpfen hatte. Erst spät erfuhren wir, dass er eine sehr schwere Kindheit u. Jugend hatte und diese schauderhaften Erlebnisse aus den 1950er Jahren nun plötzlich wieder auftauchten. Auch die sonstigen, alltäglichen Lebensumstände waren für diesen Mann schrecklich - er hatte einfach zu viel Pech im Leben. Depressionen waren an der Tagesordnung.
Ja, er war in fachärztlicher Behandlung und versuchte sich hier und da zum Dienst "zu schleppen". Nachdem er fast ein Jahr im Krankenstand war, erfolgte die Frühpensionierung. Es war für alle Beteiligten die beste Lösung.
Kündigen kann man einen Beamten nicht - in diesem Fall sollte man den Beamten in den Ruhestand versetzen, falls keine anderen Mittel mehr greifen.
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#3

GUten Morgen,

aber natürlich kann ein Beamter gekündigt werden. Nennt sich nur
'Entfernung aus dem Dienst' und ist in den Landesdisziplinargesetzen geregelt. Da ziemlich kompliziert, wird es nur selten genutzt.
In NRW stehen als Diszis noch der Verweis, die Geldbuße, die Kürzung der Dienstbezüge und die Zurückstufung zur Verfügung.

Alkoholmißbrauch ist übrigens eine anerkannte Krankheit und kann daher grundsätzlich nicht Grund für die Entfernung aus dem Dienst sein. Hier kann am Ende des Verfahrens schlimmstenfalls die Dienstunfähigkeit stehen.

Der Abschluss einer Dienstvereinbarung 'Sucht' sollte eigentlich in jeder
Dienststelle Pflicht sein. Dort wird genau geregelt wie aus einer Kombination aus Hilfsangeboten und Druck die Suchtkrankheit überwunden werden kann.

Gruß
smokie
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