03.05.2021, 22:04
Guten Abend,
§ 34 Abs. 1 S. 2 TVöD spricht ja bei den Kündigungsfristen immer von einer Kündigung zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Bedeutet dies, dass auch das Ausscheiden nur zum Quartalsende möglich ist?
Oder könnte man (bei einer Beschäftigungszeit zwischen 1 - 5 Jahren) z.B. auch bis 6 Wochen vor dem 30.06. so kündigen, dass man zum 31.07. ausscheidet?
Vielen Dank!
§ 34 Abs. 1 S. 2 TVöD spricht ja bei den Kündigungsfristen immer von einer Kündigung zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Bedeutet dies, dass auch das Ausscheiden nur zum Quartalsende möglich ist?
Oder könnte man (bei einer Beschäftigungszeit zwischen 1 - 5 Jahren) z.B. auch bis 6 Wochen vor dem 30.06. so kündigen, dass man zum 31.07. ausscheidet?
Vielen Dank!