Justiz-Helfer öffentlicher Dienst ?
#1

Hallo !

Ich fange zum 1.12 diesen Jahres eine Stelle zum Justiz-Helfer ( Vorstufe zum Justizwachtmeister) an und wollte mal fragen , ob ich damit automatisch Angestellter oder Arbeiter im Öffentlichen Dienst bin?

MFG Marcus
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#2

Hallo Marcus,
soweit ich weiß, gibt es die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten im Öffentlichen Dienst gar nicht mehr, beide Gruppen wurden zu Arbeitnehmern vereinigt. Du wirst also Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst !
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#3

Um genau zu sein, bist Du ab diesem Moment Beschäftigter im öffentlichem Dienst.
Ist aber nur eine neue Bezeichnung, sonst ändert sich nichts.
Angestellter öD = Beschäftigter öD
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