Bekomme ich die Jahressonderzahlung, obwohl ich von Mai bis September krank geschrieben bin?
Wenn das Arbeitsverhältnis am 1.12. noch Bestand hat, besteht hier Anspruch auf die Jahressonderzahlung. Ob es zu einer anteiligen Kürzung kommt, hängt davon ab, ob ein Anspruch auf Jahressonderzahlung besteht.