Jahressonderzahlung, wenn von Mai bis September krank
#1

Bekomme ich die Jahressonderzahlung, obwohl ich von Mai bis September krank geschrieben bin?
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#2

Wenn das Arbeitsverhältnis am 1.12. noch Bestand hat, besteht hier Anspruch auf die Jahressonderzahlung. Ob es zu einer anteiligen Kürzung kommt, hängt davon ab, ob ein Anspruch auf Jahressonderzahlung besteht.
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