Jahressonderzahlung bei der vorübergehender Beschäftigung als Aufsicht
#1

Hallo liebe Forum! Kann mir jemand vielleicht behilflich sein?
 
Mehrere Jahre (seit 2006) arbeite ich bei der regionaler Ausstellungen als Aufsicht (Entgeltgruppe 4 Stufe 1 TVöD). Für diese ganzen Jahren hatte ich nur einmal (im Jahr 2016) Jahressonderzahlung  auf meinen Antrag bekommen. Damals war ich am 1.Dezember gearbeitet. Und es wurde mir ausdrücklich gesagt, dass ich keinen Antrag stellen muss, da es automatisch geht.
Im Jahr 2018 stand ich wieder nach dem Dienstplan am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis, aber keine Jahressonderzahlung bekommen. Woran liegt das?
Habe Anfrage an den zuständigen Mitarbeiter gesendet - der antwortet nicht.
Vielen Dank im Voraus,
Tatjana
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