Moin, mir wurde mitgeteilt, dass ich keinen Zuschuss zum Krankengeld vom Arbeitgeber erhalte, da ich erst seit 2020 dort angestellt bin. Ist das korrekt?
Zumindest als alleinige Erklärung passt es nicht. Es besteht grundsätzlich Anspruch auf Krankengeldzuschuss. Der Anspruch kann sehr gering bin quasi null sein. Bei einem Altfall BAT (mit Besitzstand aus 1994) wäre der Anspruch ggf. höher.