29.06.2016, 07:51
Hallo ,
wir sind eine fusionierte Gemeinde und haben u.a. "Arbeitsverträge geerbt" mit folgendem Passus:
Frau... wird ab dem 15.04.2012 mit einer durchschnittlichen regelmäßigen Wochenarbeitszeit von 25 Std im Rahmen eines Jahresarbeitszeitkontos als Kassierin und Reinigungskraft für die Badesaison im Freibad... eingestellt.
Im Anschluss an die Badesaison verlängert sich gegebenenfalls die Beschäftigungszeit um die noch nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage und Mehrstunden.
Die Badesaison ist vom 01.05. - 11.09.2016. Erarbeitete Mehrstunden (z.B. 250 h) werden in den Folgemonaten ausgezahlt.
Wie geht man mit dem Begriff "Jahresarbeitszeitkonto" um? Hat Sie einen Anspruch auf ganzjährige Beschäftigung oder ist der Begriff "Jahresarbeitszeitkonto" ein Begriff zum "Verwalten von Stunden"?
Über Infos wäre ich dankbar.
VG
wir sind eine fusionierte Gemeinde und haben u.a. "Arbeitsverträge geerbt" mit folgendem Passus:
Frau... wird ab dem 15.04.2012 mit einer durchschnittlichen regelmäßigen Wochenarbeitszeit von 25 Std im Rahmen eines Jahresarbeitszeitkontos als Kassierin und Reinigungskraft für die Badesaison im Freibad... eingestellt.
Im Anschluss an die Badesaison verlängert sich gegebenenfalls die Beschäftigungszeit um die noch nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage und Mehrstunden.
Die Badesaison ist vom 01.05. - 11.09.2016. Erarbeitete Mehrstunden (z.B. 250 h) werden in den Folgemonaten ausgezahlt.
Wie geht man mit dem Begriff "Jahresarbeitszeitkonto" um? Hat Sie einen Anspruch auf ganzjährige Beschäftigung oder ist der Begriff "Jahresarbeitszeitkonto" ein Begriff zum "Verwalten von Stunden"?
Über Infos wäre ich dankbar.
VG