Jahresarbeitszeitkonto
#1

Hallo , 
wir sind eine fusionierte Gemeinde und haben u.a. "Arbeitsverträge geerbt" mit folgendem Passus:

Frau... wird ab dem 15.04.2012 mit einer durchschnittlichen regelmäßigen Wochenarbeitszeit von 25 Std im Rahmen eines Jahresarbeitszeitkontos als Kassierin und Reinigungskraft für die Badesaison im Freibad... eingestellt. 

Im Anschluss an die Badesaison verlängert sich gegebenenfalls die Beschäftigungszeit um die noch nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage und Mehrstunden.
Die Badesaison ist vom 01.05. -  11.09.2016.  Erarbeitete Mehrstunden (z.B. 250 h)  werden in den Folgemonaten ausgezahlt. 

Wie geht man mit dem Begriff "Jahresarbeitszeitkonto" um? Hat Sie einen Anspruch auf ganzjährige Beschäftigung oder ist der Begriff "Jahresarbeitszeitkonto" ein Begriff zum "Verwalten von Stunden"?

Über Infos wäre ich dankbar.

VG
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#2

Ja ich denke, es ist ein Begriff zum Verwalten der Stunden - im Sommer wird im Prinzip immer mehr gearbeitet als die Wochenarbeitszeit von 25 Stunden, aber die Mehrarbeit wird erst in den Herbst-/Wintermonaten ausgezahlt - sie gilt solange als Beschäftigte, braucht dann aber nicht zu arbeiten, weil das der Mehrstundenausgleich und Urlaub ist...
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