Ingenieur-Tätigkeit als staatlich geprüfter Techniker und Meister
#1

In meiner Stellenbeschreibung werden zu über 50% Ingenieur-Tätigkeiten in Eigenverantwortung aufgeführt.
Von der Ausbildung her bin ich staatlich geprüfter Techniker und Meister.
Gibt es für mich die Möglichkeit nach Entgeldgruppe  10  eingruppiert zu werden?
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#2

Ja. Die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppe 10 lauten:

10.1 Arbeitnehmer, deren Tätigkeiten sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9.1 oder 9.2 herausheben sowie
10.2 Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Erfahrungen entsprechende gleichwertige Tätigkeiten ausüben.

Siehe https://www.kommunalforum.de/e_10_tv_v.php
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#3

Geht es weiterhin um TV-V? Ingenieur ohne weitere Heraushebung ist da E9. Wenn es Tätigkeiten nach E10 wären ist eine Eingruppierung in E10 möglich. Voraussetzung ist, dass "aufgrund ihrer Fähigkeiten oder Erfahrungen entsprechende gleichwertige Tätigkeiten ausgeübt" werden.
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#4

Ja es geht um den TV-V.
Ich bin in Entgeldgruppe 9.
Da ich mich mit  mehr wie 50% meiner Tätigkeit, auf Grund meiner Erfahrung, mit allen Stufen der HOAI befasse und auch ausführe, denke ich, dass die Eingruppierung nach 10 funktionieren könnte.
Mir fehlen da eventuell in der Stellenbeschreibung die formulierten Merkmale.
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#5

Guten Morgen

ich werde nach TVV bezahlt, aber mit den Merkmalen hat meine Tätigkeit eigentlich wenig zu tun.
Zum Beispiel Kostenschätzung, Ausschreibungen, Baubegleitung, Abrechnungen, Dokumentation. Da wir eher ein Hochbauamt sind anstatt eines Versorgers.
Wie können den Transparent Tätigkeitsmerkmale verglichen werden, die beispielhaft nicht aufgeführt werden.
Finde das sehr schwierig. Hat jemand dazu eine Idee?
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#6

Sieht doch nach einer typischen E9 aus. Es sei denn bei der Ausschreibung werden eigene sehr komplexe ingeneurmässige Planungen vorgenommen.

Man muss sich nicht auf die Beispiele stürzen, sondern auf die eigentlichen Anforderungen.
Hier also besondere Schwierigkeit und Bedeutung. Zu diesen Rechtsbegriffen gibt es auch einiges an Rechtssprechung und Kommentarliteratur.
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#7

Ok.
Danke für die Antwort.
Wo kann ich den die Quellen finden um mich da mal einzulesen?
Also für tvv 10 besondere Schwierigkeit und Bedeutung einer Tätigkeit googeln?
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#8

TV-V gibt es eher wenig im Netz. Haufe ist eine Option und bietet ggf. auch einen Testzugang an. Im Frühjahr erscheint ein Buch zur Eingruppierung im TV-V.

Die Begriffe wurden auch im BAT verwendet und nun im TVöD und TV-L. Dazu findet man mehr im Netz. Da muss man sich dann an den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen orientieren.

Da im TV-V oft recht flexibel "eingruppiert" wird kann es sinnvoll sein einfach mir dem Arbeitgeber zu sprechen. Wenn man einen guten Job macht sucht er ggf. eine Option um E10 zu bezahlen.
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#9

Vielen Dank für die Antwort.

Dann bin ich schon mal schlauer.
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#10

Besorg Dir mal das Buch "Eingruppierung Tarifvertrag Versorgung" aus dem Walhalla-Verlag. Das gibts aktuell in neuer (4.) Auflage. Dort findest Du die Antworten auf Deine Fragen. 

Wichtig sind stets die Oberbegriffe und deren Auslegung zu den Entgeltgruppen. ;-)
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