Informationen für das PR Gremium
#1

Hallo,
Ihr erhaltet ja mit der Einladung zur nächsten Personalratssitzung die Tagesordnungspunkte (TOPs) genannt.
Wie ist das denn bei Euch geregelt, wenn Ihr zu diesen TOPs Informationen benötigt. Bekommt Ihr diese mündlich, in der Sitzung vom Vorsitzenden, erhaltet Ihr diese schriftlich in Form einer Kopie oder seit Ihr schon so weit, dass Ihr diese Infos auf einer elektronischen Art (z.B. über Tabletts, E-Mails mit Anlage oder andere Weise)?
Oder behält der/die PR-Vorsitzende diese angaben zurück und für sich und sagt Euch nur die Dinge, die er für notwendig hält?
Hier gibt es sicherlich verschiedene Wege oder Informationsmöglichkeiten. Es wäre schön, wenn die bei Euch eingesetzten Wege hier einmal aufgezeigt werden. O030
Wir diskutieren gerade darüber, ob das Gremium (13 Mitglieder) nicht mit einem Tablett ausgestattet werden sollten, um eine schnelle Information für schnelle Entscheidungen zu gewährleisten. 135
Wie weit seit Ihr? Icon_rolleyes
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#2

Bei uns sind die Dokumente auf einen Zugangsgeschützten SharePoint. Diese kann dann jeder vor der Sitzung einsehen und ggf. ausdrucken. Auch gibt es recht viele Notebooks in unserer Dienststelle. Wer darauf Zugriff hat kann ggf. darüber auch während der Sitzung die Dokumente einsehen.
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#3

Bei uns werden durch die Vorsitzende die Unterlagen vor der Sitzung kopiert und ca. 2-3 Tage vor der Sitzung per Hauspost übersandt.
Ggf. danach eingegangene Vorgänge werden entweder direkt zu Sitzung kopiert und ausgehändigt oder einfach nur vorgelesen (je nachdem wieviele Vorgänge das dann noch sind)
Digital wäre sicher schön......aber noch weite Zukunftsmusik.
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#4

Guten Morgen,
wir erhalten die TOP´s des Personalausschusses nicht mehr. Die Begründung ist aus unserer Sicht sehr schwach. Laut Personalamt muss dies nicht erfolgen. Punkt. Eine Rechtsgrundlage gibt es nicht.

Was können wir dagegen tun?
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#5

"Was können wir dagegen tun?"

Warum benötigt ihr diese und weshalb glaubt ihr ein Anrecht zu haben?
Ich sehe keine wirkliche Rechtsbasis. Wenn ihr den Bedarf gut begründet könnte er vielleicht im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit durchgesetzt werden. Je nach Vorgang besteht ein Informationsrecht zu entsprechenden Plänen (dies aber nicht gekoppelt) an die Behandlung im Personalausschuss.
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#6

Im Personalausschuss werden Themen besprochen, die möglicherweise der Mitbestimmung unterliegen. Da wir nicht wissen was dort besprochen oder beschlossen wird können wir auch nicht sagen, ob wir eine Mitbestimmung haben.
Grundsätzlich sind wir damit einverstanden dass uns die Punkte anonym mitgeteilt werden, z.B. Höhergruppierungen. Wir würden das im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit sehen.
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#7

Hallo,
was ist denn mit dem Informationsrecht (siehe z. B. unter § 68 Abs. 2 BPersVG, oder nach dem Landesrecht)?
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#8

Und weshalb benötigt der Personalrat für die Erfüllung seiner Aufgaben die Tagesordnung des Personalausschusses?
"Da wir nicht wissen was dort besprochen oder beschlossen wird können wir auch nicht sagen, ob wir eine Mitbestimmung haben."
Eure Mitbestimmungsrechte bleiben dadurch ja unberührt. Ggf. muss halt nach dem Votum Personalausschuss noch der Personalrat beteiligt werden. Wenn ihr den Verdacht habt, dass die Dienststelle Personalmaßnahmen die mitbestimmungspflichtig sind ohne Eure Beteiligung durchführt müsst ihr dazu halt Erkenntnisse sammeln. Eine Einstellung wird kaum verborgen blieben. Die Höhergruppierung wird eine Basis im Stellenplan haben wo ihr Informationsrechte habt.

"was ist denn mit dem Informationsrecht (siehe z. B. unter § 68 Abs. 2 BPersVG, oder nach dem Landesrecht)"
Da reicht es aus den Personalrat zu beteiligen, wenn die Dienststelle sich eine Meinung gebildet hat welche Personalmaßnahme diese anstrebt. (Natürlich riskiert man als Dienststelle dann halt den Personalausschuss erneut beteiligen zu müssen, wenn der Personalrat berechtigt die Personalmaßnahme ablehnt.)
Dagegen können grundsätzliche organisatorische Dinge im Personalbereich eine frühzeitige Information des Personalrates erforderlich machen. Aber auch dann nicht gekoppelt an den Personalausschuss.
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#9

Hallo,
interessante Meinung. Ich habe dazu eine ganz andere Auffassung der Rechtsauslegung.
"Eure Mitbestimmungsrechte bleiben dadurch ja unberührt. "
Jedem Personalrat steht ein Informationsrecht zu. Wenn der Personalrat nicht informiert wird, was in seinem Bereich passiert, kann er auch nicht wissen, ob Mitwirkungstatbestände missachtet wurden oder nicht. Sonst könnte der Arbeitgeber es ja darauf ankommen lassen, ob der Personalrat es bemerkt oder nicht. Damit könnte er vielleicht viele Unstimmigkeiten aus dem Wege gehen. Ich würde einmal die Kommentare zum Thema "Informationsrechte des Personalrats" lesen und mich ggf. mit einer Rechtsberatung einer Gewerkschaft in Verbindung setzen.
Viel Erfolg!
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