Informationen durch AG an Beschäftigtenvertretungen
#1

Hallo an Alle,

ich benötige Info´s über die Reihenfolge (falls vorhanden) über die Mitteilungs- bzw. Informationspflichten des AG. Folgendes: Auf Grund einer Stellenausschreibung wurden in Frage kommende Bewerber eingelanden. Davon sind zwei schwerbehindert mit 50 GdB. Nun wurden die Einladungen geschrieben und kurz vor dem Absenden erhielt der AG ein Urteil, in dem nach § 82 SGB IX zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden muss. Diese hätte die Folge, dass noch ein weiterer Bewerber eingeladen werden müsste. Diese Urteil gab mir mein AG unmittelbar nach dem er es selber erhalten hat, der VdS nicht mehr im Haus war, mit der Bitte um meine Meinung. Ich habe also das Urteil studiert und habe sofort am nächsten Tag den VdS informiert. Dieser kam sofort in Rage und meinte, dass er erst mal informiert werden müsse usw. Daher meine Frage: Ist Euch bekannt, ob bei Informationen zu Angelegenheiten der Schwerbehinderten Menschen der VdS vor dem PR informiert werden muss? Leider gibt es da ein paar Kommunikationsschwierigkeiten, da der VdS Gespräche zu Personaleinzelangelegenheiten auch teilweise durchführt ohne den PR vorher oder nachher zu informieren. Gedroht wird eigentlich immer nur damit, dass jede Abstimmung blockiert werden könne.

Gruß
Mumie
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#2

Hallo Mumie014

Also bei uns wird jede Stellenausschreibung, wir haben z.Zt. nur interne, gemäß PersVG zur Mitbestimmung vorgelegt. Natürlich bevor ein Auswahlverfahren stattfindet.
Von Beginn bis zum Ende einer Stellenbesetzung ist der PR mit im Boot. Er kann jederzeit die Reißleine ziehen und niemand wird eingestellt! Also verstößt euer VdS gegen das PersVG. Dies müsstet ihr mal vom Verwaltungsgericht aburteilen lassen.P033

Mit
Zitat:Reihenfolge (falls vorhanden) über die Mitteilungs- bzw. Informationspflichten des AG
meinst du bestimmt die Interessenvertretungen. Also PR, FrV und SchwBV sind unverzüglich, zeitgleich und in vollem Umfange zu informieren! Ist dies nicht der Fall kann und muss einer von den Dreien die Zustimmung mit Hinweis auf die Verletzung der Mitbestimmung nach PersVG verweigern.

Zitat:... ein Urteil, in dem nach § 82 SGB IX ...

Über Änderungen in der Rechtsprechung muss sich jeder selbst informieren. Dazu geben die jeweiligen Interessenverbände der AG und AN Publikationen heraus.

Zitat:Leider gibt es da ein paar Kommunikationsschwierigkeiten
Das ist fast überall so!

MkG Strabahner
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