Information einzelner betroffener Mitarbeiter durch PR?
#1

Hallo,

ich hab wieder mal ein Problem und brauch jede Hilfe, die ich bekommen kann, bitte.

Der Arbeitgeber bat um Stellungnahme des Personalrats zu einer Maßnahme, durch die 4 von 108 Mitarbeitern schlechter (einer davon erheblich schlechter) gestellt werden. Diese Mitarbeiter wissen noch nichts von ihrem "Glück".
Rein menschlich würde ich die Betroffenen gern einladen und sie über das Vorhaben des Arbeitgebers informieren. Aber darf ich das auch als Personalrat? Hintergehe ich damit den Arbeitgeber? Wenn der Personalrat die Betroffenen informieren darf, muss ich sie zu einer Beratung des Personalrates einladen oder reicht ein zwangloses Informationsgespräch? Müssen bei diesem Gespräch alle Personalräte (bzw. Vertreter), ähnlich wie bei den Beratung und Gesprächen mit dem Dienststellenleiter, anwesend sein? Wie verhält es sich, wenn einer der Betroffenen Mitglied des Personalrates ist?

Über Hilfe und Meinungen bin ich sehr dankbar, weil ich "Personalratsneuling" bin und dann auch noch Chef des Ganzen. **** Danke schon mal im Voraus. ****
Das Ganze spielt sich in Sachsen ab.

Ich wünsche ein schönes Wochenende.

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#2

Hallo nach Sachsen,
ohne euer LPVG zu kennen - es wird ja im Wesentlichen nicht viel anders sein als in BW - folgende Überlegungen: Zunächst muss euch der AG mit allen Informationen versorgen, die ihn zu der Entscheidung haben kommen lassen. Gründe, mögliche Alternativen - und warum die nicht passen, ... wirklich alles. Da ist/wäre eine frühzeitige Einbeziehung des PR sinnvoll. Dies gehört zur vertrauensvollen Zusammenarbeit, zu der PR und AG im LPVG verpflichtet sind. Ihr müsst alle Infos bekommen, sodass ihr am Ende die Maßnahme mit tragen könnt.
Ich gehe davon aus, dass die Maßnahme mitbestimmungspflichtig ist. Ihr prüft, ob die Maßnahme gegen ein Gesetz, eine Verordnung, oder Dienstvereinbarung verstößt. Ob jemand (ungerechtfertigt) bevorteilt oder benachteiligt wird .... etc. - das ist im LPVG zu finden.
Je nach SachverhaltAgumente müsst ihr diese überprüfen. Da kann es auch nötg sein mit den Betroffenen zu sprechen. Das heißt aber nicht, dass das Ergebnis schon mitgeteilt wird, da es noch keines gibt - solange ihr nicht zugestimmt habt.
Natürlich solltet/dürft ihr den MA nichts sagen, was nicht abschließend fest steht (s.a. Vertrauensvolle Zusammenarbeit). Wenn ihr mit den MA sprechen wollt, dann eben ohne Ergebnisankündigung. Wenn ein PR Mitglied betroffen ist, dann ist eben diese/r bei allen Beratungen dazu befangen und darf unter keinen Umständen an den Beratungen/Abstimmungen etc. zu diesem Themenkomplex teilnehmen. Eure Entscheidung wird dadurch anfechtbar.
Ich würde bei so einer Sache immer mit mehreren oder allen PR die Gespräche führen, da die Entscheidung von großer Tragweite ist und sich im PR Team keine/r besonders herausstellen sollte.
Ohne zu wissen um was es geht - es gibt so etwas wie einen Bestandsschutz, der vor Schlechterstellung in vielen Fällen schützt.
Gruß Pumukel
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#3

Hallo,

ich rate dazu vorsichtig zu sein. Wenn die dem PR vom Arbeitgeber erteilten Informationen geheimhaltungsbedürftig sind, besteht Schweigepflicht. Bei Verstoß gegen die Schweigepflicht kann Strafe drohen: § 203 Abs. 2 Nr. 3 StGB.

Beste Grüsse
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#4

Hallo pumuckel und Martimariatim,

ein großes Dankeschön für Eure Antworten. Sie sind sehr informativ. -
So etwas habe ich schon fast geahnt. Gesetze und Bestimmungen sind halt nicht immer menschlich. Mittwoch Nachmittag tritt unser Gremium zusammen. Vielleicht benötigen wir die Betroffenen als "Externe Berater"? Mal sehen, was meine Mitstreiter so meinen. Vielleicht bekommen wir aber auch noch den Dieststellenleiter dazu, die Betroffenen vorab zu informieren. - Ich bin ja immer zuversichtlich Icon_wink.

Ich wünsche eine schöne Woche und sende viele Grüße - lasst es Euch gut gehen.
Danke noch mal.

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