Inflationsprämie für Angestellte des Landes (TV-L)
#1

Erhalten Angestellte des Landes (TV-L) NRW die Inflationsprämie?
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#2

nein
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#3

Es ist zu vermuten, dass in den kommenden Tarifverhandlungen auch für Angestellte der Länder eine Inflationsprämie von 3.000 € vereinbart wird. Aber diese wird wahrscheinlich erst Anfang 2024 ausgezahlt.
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#4

Worauf gründet sich Ihre Vermutung?
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#5

(18.06.2023, 22:34)Gast schrieb:  Worauf gründet sich Ihre Vermutung?

Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass diese Möglichkeit, steuer- und sozialabgabenfreie Zahlungen zu leisten, genutzt wird.
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#6

Unverständlich, dass man so eine Sonderzahlung in die nächste Tarifrunde packt. Würde mich dann auch nicht wundern, wenn die Sonderzahlung komplett entfällt, da die Notwendigkeit gar nicht mehr besteht. Wenn ich bis April heil mit den Sommerreifen durchgekommen bin, brauche ich auch keine Winterreifen mehr kaufen...
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#7

Für mich eine Unmöglichkeit, dass Angestellte der Länder von der Inflationsprämie aktuell ausgenommen sind und diese - wenn überhaupt - erst so spät erhalten. Jetzt ist Inflation und die Kosten müssen jetzt bezahlt werden.
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#8

Genauso sehe ich das auch! Jetzt brauchen viele mehr Geld auf ihrem Konto, viele Arbeitgeber zahlen diese Prämie sogar freiwillig um ihre Mitarbeiter zu unterstützen…
Irgendwie hinkt der TV-L Tarif stark hinterher!
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#9

TV-L ......  Sockelbetrag, 5,5 Prozent auch nicht oder wie

Angestellte ist billig oder was

Das bedeutet.....dieses Jahr kein Lohnerhöhung ..... gar nicht ?????

Ich finde nicht in Ordnung !!!!!

Öffentliche Dienst ist Öffentliche Dienst ..... !!!!!
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#10

Im TV-L gab es eine Gehalterhöhung zum 1.12.2022 (im TVöD gab es da keine Erhöhung...).
Zum 1.10.2023 werden die Entgelttabellen gekündigt sein. Dann kann im TV-L über Tariferhöhungen verhandelt werden.
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#11

Weiß jemand, ob bei Zeitverträgen nachgezahlt würde zum 1.1.2024? Also im Falle, dass TV-L Vertrag zum 1.7.2023 ausgelaufen ist.
Was passiert, wenn man zum 01.07.2023 von TV-L in TVöD wechselt?
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#12

(06.07.2023, 15:42)Gast schrieb:  Weiß jemand, ob bei Zeitverträgen nachgezahlt würde zum 1.1.2024? Also im Falle, dass TV-L Vertrag zum 1.7.2023 ausgelaufen ist.
Was passiert, wenn man zum 01.07.2023 von TV-L in TVöD wechselt?

Ich glaube nicht, dass es für solche Fälle eine Sonderregelung geben wird. Das heißt es wird vermutlich keinen Anspruch nach TV-L geben und beim TVöD nur die Ansprüche auf die 220 € / Monat.
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#13

"Weiß jemand, ob bei Zeitverträgen nachgezahlt würde zum 1.1.2024? Also im Falle, dass TV-L Vertrag zum 1.7.2023 ausgelaufen ist."
Es ist nicht zu erwarten, dass die Tarifeinigung zum TV-L Zahlungen für Beschäftigte vorsehen wird die zum 1.7.2023 ausgeschieden sind.

"Was passiert, wenn man zum 01.07.2023 von TV-L in TVöD wechselt?"
Dann hat man ab 1.7.2023 Anspruch auf die entsprechende Bezahlung. Hinsichtlich Inflationszahlung also auf die monatlichen Zahlungen nach TV Inflationsausgleich ab Juli 23.
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#14

Danke für Eure Antworten. Ich find das alles ehrlich gesagt sehr ungerecht.
Ich gönn es, wer dringend benötigt, kenne aber viele, die schlecht bezahlt wurden nach TV-L, die gleiche Arbeit und mehr geleistet haben und jetzt leer ausgehen..
Die 220 EUR/monatlich dann ohne die 13XX EUR als Einmalzahlung, und nur solang der Vertrag läuft in 2023 schätz ich mal?
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#15

Ich bin es auch leid, schlechter behandelt zu werden, als die Kollegen vom TVöD. Die Kollegen hier an der LMU springen reihenweise ab und verlassen das sinkende Schiff. München wird für mich als Fachpfleger immer unattraktiver. Ich muss jeden Monat in die Miesen gehen und zum Dank dass ich arbeiten "darf", kann ich jeden Monat der Bank Überziehungszinsen zahlen. Das geht zu weit. Inflationsausgleich jetzt!!
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